
Fünf Minuten dauerte der Vorgang, der für die meisten Mitglieder des Rates offenbar nur eine Nebensächlichkeit war. Nicht ein Wort war von den Fraktionen der „Opposition“ zu vernehmen, als ein Verhalten gerügt wurde, das so niemals als Verstoß hätte eingestuft werden dürfen.
Dabei hat der Beschluss zur Missbilligung weitreichende Konsequenzen: Ab sofort müssen Ratsmitglieder immer damit rechnen, für die Beschreibung von Sachverhalten belangt zu werden, wenn ein Teil der Informationen dafür aus nichtöffentlicher Sitzung stammt. Denn Details – und nun offiziell auch Umschreibungen – aus diesen Sitzungen, haben für alle Ewigkeit geheim zu bleiben, wenn nicht die Stadtspitze persönlich damit an die Öffentlichkeit geht.
Wie die Sanktionierung der Nennung von Details eines abgeschlossenen Vorgangs eine „offene und unbefangene Debatte in der nichtöffentlichen Sitzung“ absichern soll, bleibt unklar. Oder andersherum: Wie soll eine unbefangene Debatte überhaupt gefährdet sein, wenn im Nachgang alle Karten auf den Tisch kommen? Das kann höchstens diejenigen stören, die etwas gegen Transparenz haben.
Furcht vor Sanktionierung
Nicht nur sich selbst haben sich diejenigen Parteien mit der Abstimmung geschadet, die sich als Kontrollinstanz verstehen – auch die Bürgerinnen und Bürger schauen in die Röhre. Denn ihre politischen Vertreter müssen jederzeit eine Sanktionierung fürchten, wenn über Missstände aufgeklärt werden soll.
Dass die Stadt zumindest im Fall Heidekrug mehr Informationen als nötig unter dem Deckmantel der Schutzbedürftigkeit unter Verschluss gehalten hat, ist gerichtlich bereits festgestellt worden - gleiches gilt höchstwahrscheinlich auch für den Kaufpreis der Füchtelner Mühle.
Dennoch – oder gerade deswegen – muss eine Opposition, sofern sie sich noch als solche versteht, darauf bestehen, dass die Stadt künftige politische Entscheidungen offener kommuniziert. Der rechtliche Rahmen dafür ist schon vorhanden und muss nur genutzt werden.