Lüdinghauser (32) wegen räuberischer Erpressung verurteilt Bedrohung mit einer Geflügelschere

Lüdinghauser (32) wegen räuberischer Erpressung verurteilt
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Milde wehte am Montag durch den Saal des Landgerichts Münster, als ein 32-jähriger Mann aus Lüdinghausen und seine gleichaltrige Bekannte aus Bielefeld ihre Urteile erwarteten. Drei Jahre Haft wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung verhängte die Strafkammer gegen den Angeklagten. Zwei Jahre und neun Monate bekam die Frau.

Die Staatsanwältin sprach sogar von einer schweren räuberischen Erpressung mittels eines gefährlichen Werkzeugs. Darauf hätte eine Mindeststrafe von fünf Jahren gestanden. Und da beide Angeklagte das Verbrechen unter laufender Bewährung begangen hatten, hätte ihr Gefängnisaufenthalt recht happig ausfallen können. Doch schon die Anklägerin bewertete die Tat als minderschweren Fall, was eine Reduzierung des Strafrahmens ermöglicht.

Das Paar hatte am 19. Juni 2023 einen ahnungslosen Frührentner aus Bielefeld nach Münster gelockt. Die Frau, die ihre Drogensucht mit Prostitution finanzierte, hatte sich mit ihrem Freier zum Sex verabredet. Am Morgen des Tattages hatten die Angeklagten aber die Idee, das Opfer in einen Hinterhalt zu locken. Am Treffpunkt vor dem Hauptbahnhof Münster stiegen sie und ihr Freund in das Auto des Bielefelders ein. Der Angeklagte hielt dem Rentner eine Geflügelschere an den Hals. Die Frau forderte ihn auf, zu einer Bank zu fahren, um dort Geld abzuholen. Doch dazu kam es nicht. Der Rentner bremste beherzt vor einem Wagen des städtischen Ordnungsdienstes. Die Mitarbeiter griffen ein, befreiten das Opfer und riefen die Polizei.

Milde Strafen und Verlegung in Entzugsklinik

All dies sah die Staatsanwältin als erwiesen an. Allerdings sei es ein spontaner Einfall und kein ausgeklügelter Plan gewesen. Außerdem sei die Tat im Versuch stecken geblieben. Die Angeklagten seien geständig und zeigten Reue. Für das Opfer habe es keine traumatischen Folgen gegeben. Deshalb beantragte die Anklägerin drei Jahre und drei Monate für den Mann. Für die Frau forderte sie nur zwei Jahre und acht Monate, weil sie von der Geflügelschere möglicherweise nicht von Anfang an wusste.

Nach diesen Ausführungen fassten sich der Anwalt des Mannes und die Verteidigerin der Frau kurz. Im Wesentlichen schlossen sie sich der Staatsanwältin an. Beide baten um milde Strafen. Das Gericht folgte den Bewertungen aus den Plädoyers weitgehend und kam mit dem Urteil auch den Bitten der Rechtsanwälte nach.

Noch sitzen die Angeklagten in U-Haft. Doch bald sollen sie aus den Gefängnissen in Entzugskliniken verlegt werden. Denn für beide ordnete die Kammer die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen an. Damit folgte sie der Empfehlung eines ärztlichen Gutachters. Der hatte die Rauschgiftsucht der Angeklagten als gravierend eingestuft. Ohne Therapie drohten von ihnen weiter schwere Straftaten.