Lippebrücke in Datteln-Ahsen Kein neuer Freigabetermin – Kreis reagiert auf Gerüchteküche

Kein neuer Freigabetermin für Lippebrücke – Kreis dementiert Gerüchte
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Die am vorletzten Donnerstag (13.4) bei einem Ortstermin auf der Baustelle an der Lippebrücke in Ahsen festgestellten Mängel wurden durch die Fachleute des Kreises als so schwerwiegend eingestuft, dass der ursprünglich für den 27. April avisierte Freigabetermin auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Die Schotterschicht sei nicht fachgerecht aufgebracht worden, hieß es beim Kreis.

Eine solche Tragschicht befindet sich unter allen Straßen. Sie verhindert unter anderem, dass sich die Straße infolge von Frosteinwirkungen hebt. Außerdem sorgt sie dafür, dass die Straße dem Druck durch das Gewicht der Fahrzeuge standhält. Da bereits am Montag (17.4.) zumindest auf der Ahsener Seite die Zufahrtsstraße zur Lippebrücke wieder asphaltiert wurde, kam die Frage auf, ob die festgestellten Schäden wirklich so schlimm waren, dass der Freigabetermin nicht gehalten werden konnte.

Eine Walze fährt auf einer frisch asphaltierten Straße in Datteln-Ahsen.
Trotz der festgestellten Baumängel wurde schnell weiter asphaltiert. © Sebastian Balint

Unbestätigten Angaben aus dem Baustellenumfeld zufolge soll das nicht der Fall sein. Es seien lediglich an drei Stellen kleinere Mängel festgestellt worden. Diese seien während des vergangenen Wochenendes behoben worden, sodass am Montag schon wieder asphaltiert werden konnte. Der ursprünglich gesetzte Termin sei noch haltbar.

Kreissprecherin Svenja Küchmeister widerspricht diesen Einschätzungen zwar, will aber zu den festgestellten Mängeln und ihrer Behebung keine detaillierten Angaben machen, „da diese Teil der Endabnahme sind und nicht vorher öffentlich zur Diskussion stehen“, so die Kreissprecherin.

Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Weiter erklärt sie, dass die Freigabe der Brücke und der angrenzenden Straßen erst dann erfolgen könne, „wenn die Baumaßnahme abgenommen ist“. Voraussetzung dafür sei aber, dass Brücke und Straße verkehrssicher sind, also fertiggestellt – inklusive Markierungen und Beschilderungen.

Die derzeit noch verbleibenden Arbeiten seien aber besonders witterungsabhängig, erklärt Svenja Küchmeister und verweist auf die aktuelle Wetterlage. „Die Durchführung liegt in der Verantwortung der bauausführenden Firma.“ Die Entscheidung über die anschließende Freigabe hingegen obliege alleine dem Baulastträger.

Darüber hinaus müssten bei Straßenbauarbeiten grundsätzlich weitere Faktoren berücksichtigt werden, bestätigt Svenja Küchmeister. Unternehmen, wie zum Beispiel die Vestische, seien auf Planungssicherheit angewiesen, etwa um Fahrpläne oder Routen anpassen zu können. Solche Projekte seien nicht trivial. „Darum kann ich mich in diesem Punkt nur wiederholen“, sagt die Kreissprecherin. „Der endgültige Termin für die Freigabe steht noch nicht fest.“

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