Johannes Pieper (42) ärgert sich über Ordnungsamt Verkehrssünder erhalten kein Bußgeld

Johannes Pieper (42) ärgert sich: Verkehrssünder erhalten kein Bußgeld
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Jeden Tag pendelt Johannes Pieper zwischen Olfen und Haltern – insgesamt 30 Kilometer täglich. Anders als viele andere, die eine solche Strecke zurücklegen, nutzt der 42-Jährige dafür allerdings, bei Wind und Wetter, das Fahrrad. Der Weg zur Arbeit führt ihn auch über die Straße Alter Postweg. Das Verhalten der Autofahrer dort ärgert den Lehrer genauso wie die Tatenlosigkeit der Stadt Olfen.

Auf Höhe des Wanderparkplatzes ist die Situation eigentlich eindeutig: Das dort aufgestellte Verkehrszeichen „260“ – ein roter Kreis, darin die Symbole für Pkw und Motorrad – verbietet dort die Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen in Richtung Hullern. Dennoch muss Johannes Pieper regelmäßig feststellen: „Es gibt eine Menge Autofahrer, die den Weg noch weiterfahren.“

Viele der Autos werden wenige Hundert Meter hinter dem Parkplatz dann am Wegesrand abgestellt, so Pieper. Die Folge bei schlechtem Wetter: „Da fahren die dann den ganzen Schlamm auf die Straße.“ Zudem befürchtet er, dass der Wegesrand davon Schaden nehmen könnte.

40 Anzeigen

Also entschied sich der Olfener, etwas gegen die Situation zu unternehmen. Er dokumentierte die Falschparker und erstattete Anzeige beim Ordnungsamt. Johannes Pieper hat eine klare Meinung: „Wenn der Weg für Autos gesperrt ist, dann hat da auch kein Auto zu fahren.“ Er ist überzeugt: „Ich bin nicht der einzige, den das stört.“

Insgesamt etwa 40 Anzeigen reichte Pieper bei der Stadt ein. „Ich hatte gehofft, dass es dann weniger Autos werden.“ Vergebens: einen Rückgang der illegal am Wegesrand abgestellten Fahrzeuge konnte der Lehrer nicht feststellen. Dabei sind Vergehen dieser Art nicht gerade günstig. Wer gesperrte Straßen wie den Alten Postweg durchfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Wer dort parkt, zahlt sogar 55 bis 70 Euro. Zumindest in der Theorie.

Keine Gefahr oder Behinderung

Praktisch scheitert es daran, dass das Ordnungsamt der Stadt Olfen in diesem Fall überhaupt nicht tätig wird. Das hat Johannes Pieper auf schriftliche Nachfrage erfahren. „Parkverbote außerhalb der Innenstadt werden nicht geahndet“, so der 42-Jährige – solange niemand behindert oder gefährdet wird

Viele Autofahrer halten sich nicht an das Durchfahrverbot.
Viele Autofahrer halten sich nicht an das Durchfahrverbot. © Günther Goldstein

Eine konkrete Gefahr oder Behinderung sei auf den eingereichten Fotos von Johannes Pieper nicht zu erkennen, ist im Schriftverkehr, der der Redaktion vorliegt, zu lesen. Zudem bestehe in diesem Bereich kein öffentliches Interesse daran, Verwarnungsgelder auszustellen. „Das heißt für mich: Ich kann mein Fahrzeug überall abstellen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen“, kritisiert Pieper.

Ermessensentscheidung

Thorsten Cornels, Leiter des Ordnungsamtes, bestätigt auf Anfrage, dass privat angezeigte Verkehrsverstöße nur dann verfolgt werden, wenn diese eine konkrete Gefährdung oder Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern darstellen. Grundsätzlich könne die Ordnungsbehörde nach eigenem Ermessen entscheiden, in welchen Fällen sie überhaupt tätig werden möchte.

Die Stadt Olfen sei eine der wenigen Kommunen in NRW, in denen im gesamten Stadtgebiet kostenlos geparkt werden dürfe. „Hauptziel ist in Olfen dementsprechend nicht die Generierung möglichst hoher Einnahmen durch möglichst viele gebührenpflichtige Verwarnungen, sondern vielmehr ein geordnetes Parkverhalten im Innenstadtbereich beziehungsweise die Vermeidung von Gefahrsituationen im Außenbereich“, so Cornels.

Überprüfung vor Ort

Eine Antwort, die Johannes Pieper nicht zufrieden stellen dürfte. Zwar nutze auch er gelegentlich das Auto, Verständnis für Vergehen wie Falschparken habe er dennoch nicht.

Immerhin sagte das Ordnungsamt in seinem Schriftwechsel zu, die Situation am Alten Postweg weiter zu überprüfen. Sollte dann vor Ort festgestellt werden, dass eine Gefahr oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende besteht, würden auch entsprechende Bußgelder erhoben.

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