Wer einen Hund in Olfen besitzt, muss dafür – wie in anderen Städten auch – eine Steuer zahlen. Ab dem kommenden Jahr steigt diese Abgabe, wie der Rat der Stadt am Dienstagabend (8.10.) mehrheitlich beschlossen hat. Damit erhofft sich die Verwaltung zusätzliche Einnahmen für die knappe Haushaltskasse.
Ein einzelner Hund kostet künftig 90 statt 72 Euro jährlich, bei drei oder mehr Tieren werden jeweils 120 statt bisher 96 Euro fällig. Besonders teuer wird es bei gefährlich eingestuften Hunden wie Pitbull Terrier oder Rottweiler. Hier steigt die Abgabe um 60 Euro auf 360 Euro für ein Einzeltier.
Das beliebteste Haustier der Deutschen ist der Hund allerdings nicht. Mit etwa 16 Millionen Exemplaren haben Katzen die Nase in den Haushalten vorn. Im Gegensatz zu Hunden wird für den Besitz der schnurrenden Vierbeiner aber keine kommunale Steuer erhoben. Das finden nicht alle gerecht.
„Ich bitte noch mal darüber nachzudenken, anstatt die Hundesteuer regelmäßig zu erhöhen, zum Beispiel eine Katzensteuer einzuführen, wenn man eine Konsolidierung dadurch herbeiführen möchte“, schlug FDP-Ratsmitglied Udo Szuty in der Diskussion zur Hundesteuer-Reform in der Stadthalle vor. Denn: „Es ist traurig, jedes Jahr zu sehen, wenn man zu Hause im eigenen Garten versucht, ein Habitat zu schaffen für Singvögel und sonstiges Kleingetier, dort dann Katzen durchziehen und am Ende des Tages kein Nest mehr da ist.“
Stadt will Stellung nehmen
Dabei meine er explizit nicht verwilderte Tiere, sondern Freigänger-Hauskatzen, stellt Szuty klar. „Und da ist es meines Erachtens legitim, auch dort über eine entsprechende Steuer nachzudenken“, so der FDP-Mann.
Mit diesem Gedanken ist er nicht allein. Immer wieder kommen Diskussionen dieser Art auf, wenn Kommunen über Möglichkeiten beraten, wie sie neue Einnahmequellen erschließen können. Seit der Gründung der Bundesrepublik gab es allerdings keine Kommune, die eine solche Steuer realisieren konnte.
Bürgermeister Wilhelm Sendermann gab dennoch eine Zusage: „Wir werden uns mit dieser Anregung beschäftigen.“ Das eine sei, so etwas mit einer Steuersatzung zu organisieren. Die andere Seite sei die Umsetzung durch die Verwaltung. „Und das ist für die von Ihnen genannten Sachverhalte auch nicht immer ganz einfach.“ Dazu brauche es bei der Stadt dann auch entsprechende Strukturen. Dennoch werde sich die Verwaltung dem Thema annehmen und dazu Stellung beziehen, kündigte Sendermann an.
Hilfe für „Dogcenter“
Auf den Beschluss zur Hundesteuersatzung nahm das jedoch keinen Einfluss. Die Neufassung sieht sogar eine zusätzliche Befreiungsmöglichkeit von der Abgabe vor. In den ersten zwölf Monaten müssen Halter für Hunde aus einem Tierheim, „das von der Stadt Olfen mit der Betreuung und Versorgung von Fundtieren beauftragt ist“, keine Steuer zahlen.
Bei dieser Einrichtung handelt es sich um das „Dog Center Bergerland“ in Nordkirchen. „Wir betrachten eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr als förderliche Maßnahme, dem Dogcenter so zu helfen, damit wir für die Fundhunde auf freie Plätze zurückgreifen können“, so Wilhelm Sendermann.
Leichter werden soll es auch für die Halter insgesamt: Die neue Satzung sieht einen Wegfall der Hundesteuermarkenpflicht. Bei Kontrollen reicht künftig die Vorlage des Hundesteuerbescheids aus – auch als Variante auf dem Smartphone.