Wie kam es zum Kauf des Heidekrugs? Stadt Olfen kündigt Stellungnahme an

Wie kam es zum Kauf des Heidekrugs? Stadt kündigt Bericht an
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Seit vergangenem Sommer ist die Stadt Olfen im Besitz des Heidekrugs und des umgebenden Grundstückes. Die Umstände des Kaufs hielt die Verwaltung bisher weitestgehend geheim. Nun könnte es ein Umdenken in der Informationspolitik geben – wegen der Debatte zum Haushalt 2024.

Für Dienstag (7. Mai) im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) kündigt die Stadt einen Bericht zu den Haushaltsreden der Fraktionen im vergangenen März an. „Insbesondere wird über den Sachverhalt des Erwerbs des Heidekrugs berichtet“, schreibt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage. Was konkret thematisiert wird, geht aus der Ankündigung nicht hervor.

Der Auslöser scheint aber klar: Grünen-Fraktionschefin Katja Meyer hatte in ihrer Haushaltsrede im März die Umstände des Heidekrug-Kaufs kritisiert. Im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung im Juni vergangenen Jahres wurde der Kauf der ehemaligen Gaststätte durch die Stadt beschlossen – angeblich deutlich über Wert und ohne ausreichend vorliegende Informationen. Kaufvertrag und erstelltes Wertgutachten hätten für die Entscheidung nicht vorgelegen, so der Vorwurf.

Auf eine erste Anfrage vom 28. März, bei der die Redaktion unter anderem den Kaufpreis des Heidekrug-Areals sowie den ermittelten Wert des Gutachtens erfragte, antwortete die Verwaltung am 8. April. Darin teilte sie mit, dass sie keine Auskunft dazu geben wird: „Die Anfrage bezieht sich auf Beratungen und Umstände aus dem nicht öffentlichen Teil von Rats- und Ausschusssitzungen. Wie der Name schon sagt, sind diese erstmal nicht öffentlich und somit erstmal auch nicht für die Presse bestimmt.“ Zudem seien die Belange des Vertragspartners im Einzelfall zu schützen.

Liegt Informationspflicht vor?

Auf erneute Nachfrage mit der Bitte, eine Beantwortung wegen der geäußerten Vorwürfe und wegen des besonderen öffentlichen Interesses erneut zu prüfen, erfolgte lediglich der Hinweis: „Alle Informationen haben den Mitgliedern des Rates vorgelegen.“

Dabei kommt die Redaktion nach juristischer Einordnung zu der Einschätzung, dass die Stadt in diesem Fall zur Herausgabe der Informationen verpflichtet ist. Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte in einem Beschluss im Jahr 2011 fest: „Die Entscheidung des Gemeinderats, eine Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln oder die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit nicht bekannt zu geben, ist nicht dafür maßgeblich, ob ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht.“

In einem aktuellen Fall aus 2022, in dem es um den Inhalt von Grundstückskaufverträgen ging, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ähnlich: Die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung stellt keinen Ausschlussgrund für Auskünfte an die Presse dar.

Stadt beauftragt Anwalt

Was den Schutz eines Vertragspartners betrifft, stellt das Oberverwaltungsgericht NRW fest, dass im Einzelfall hinreichend konkrete Gefahren darzulegen sind, warum ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt sein könnte. Ein solches Interesse hatte die Stadtverwaltung in ihrer Antwort nicht dargelegt.

Mit dieser juristischen Einordnung konfrontierte die Redaktion die Stadtverwaltung und bat erneut um Auskunft – mit Fristsetzung bis zum 30. April. Kurze Zeit später veröffentlichte die Stadtverwaltung eine Ankündigung des Berichts im HFA. Die Stadt Olfen lässt sich auf die erneute Anfrage der Redaktion nun von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Münster vertreten. Eine Beantwortung der Fragen steht weiter aus. Die Redaktion prüft jetzt den Weg einer Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren.