Vereine sollen für Sportstätten in Olfen zahlen Stadt will mit „Steuertrick“ sparen

Vereine sollen für Sportstätten zahlen – Stadt spart mit „Steuertrick“
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Mit der Sanierung von Hallenbad und Geestturnhalle will die Stadt Olfen im kommenden Jahr moderne Sportstätten für Schulen und Vereine vorweisen können. Im Sommer 2025 sollen die Gebäude wieder nutzbar sein – dann aber zu anderen Bedingungen als bisher.

Aktuell sehen die Sportförderungsrichtlinien der Stadt vor, dass Olfener Sportvereine die Anlagen der Stadt kostenlos nutzen können. Nach Plänen der Verwaltung soll diese Regelung im Januar auslaufen. In einer Vorlage zur Sitzung des Sportausschusses am 3. September erklärt die Stadt den Grund für das Vorhaben.

Weil das Naturbad steuerlich als „Betrieb gewerblicher Art“ geführt werde, befinde sich die Stadtverwaltung im Austausch mit der Finanzverwaltung, um die bisherige Mitwirkung der Olfener Vereine finanziell und beitragsmäßig zu erfassen. „Auf Anraten sollen im Gegenzug ergänzend zu den Eintrittsgeldern Nutzungsgebühren für das Hallenbad geltend gemacht werden, um auch für diese Sportstätten den Betrieb gewerblicher Art nach den Konzeptionen der weiteren Betriebe gewerblicher Art bei der Stadt Olfen auszugestalten.“

Das hätte zur Folge, dass die Stadt für die gewerbliche Nutzung des Hallenbads und der Sporthalle vom Finanzamt eine Steuererstattung erhalten würde. „Dieses würde sowohl auf die Sanierungsmaßnahme als auch auf die allgemeine Unterhaltung der Anlage zutreffen“, heißt es in der Vorlage. Allein bei der aktuellen Baumaßnahme könne so ein „mindestens sechsstelliger Betrag“ geltend gemacht werden.

„Sportförderliche Konditionen“

Im laufenden Betrieb könnten unter anderem Wartung und externe Reinigung steuerlich geltend gemacht werden und so zu einer Ersparnis führen. „Durch diese Regelung soll eine Finanzierungsmöglichkeit des Sportkomplexes genutzt werden, um die Kosten für die Sanierung sowie die folgenden Dauerkosten im allgemeinen Haushalt zu reduzieren“, teilt die Stadt mit.

Dazu sollen die Sportförderungsrichtlinien geändert werden. Künftig soll es dort heißen: „Die Stadt stellt ihre kommunalen Sportanlagen allen Sporttreibenden zu sportförderlichen Konditionen zur Verfügung.“

Vereinbarte Gegenleistungen

Damit die Vereine nicht zusätzlich finanziell belastet werden, plant die Verwaltung eine zusätzliche Vereinbarung in den Richtlinien. Eine Gegenfinanzierung ist vorgesehen: „Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Nutzung, welche den Vereinen durch vereinbarte Gegenleistungen wie Reinigung, Schließdienste und anderem entstanden sind.“ Das soll in einer Gebührenordnung festgehalten werden.

Nachdem der Sportausschuss über die Pläne beraten hat, soll der Rat das Vorhaben am 8. Oktober beschließen, ehe die Regelung mit Beginn des neuen Jahres in Kraft tritt.