Grundsteuer-Reform: Olfener Stadtspitze appelliert an Bürger „Sind auf Geld angewiesen“

Stadtspitze appelliert bei Grundsteuer an Bürger: „Sind auf Geld angewiesen“
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Olfens Bürgermeister Wilhelms Sendermann und Kämmerer Günther Klaes appellieren an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. „Beim Finanzamt sind immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig, damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Als Kommune sind wir dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Damit sichern wir auch den Betrieb der öffentlichen Einrichtungen und unserer Schulen“, sagte der Beigeordnete und Kämmerer Klaes in einer Pressemitteilung der Stadt.

Eine genaue Zahl der fehlenden Erklärungen nannte die Stadt nicht. Fest steht: Mit Stand vom 1. Februar waren beim zuständigen Finanzamt Lüdinghausen 38.900 Feststellungserklärungen eingegangen. Das entspricht rund 65 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Erinnerungsschreiben verschickt

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar dieses Jahres abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.

„Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt“, erklärt Klaes. „In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“

Auch in Olfen entstehen immer mehr Eigenheime.
Auch in Olfen entstehen immer mehr Eigenheime. © www.blossey.eu

Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.

Zudem sind dort umfangreiche FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden. Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr, teilt die Stadt Olfen mit. Die Hotline des Finanzamts Lüdinghausen ist unter der Rufnummer 02591/930-1959 zu erreichen.

Erklärung kann weiterhin abgegeben werden

Was Grundstücksbesitzer zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
  • Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Sie kann aber weiterhin noch abgegeben werden.

Ende Februar hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Bürgerinnen und Bürger der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, sollten sich dennoch bei ihrem Finanzamt melden.

Ein Neubaugebiet in Olfen befindet sich an der Kökelsumer Straße. Hier ein Bild aus dem August des vergangenen Jahres.
Ein Neubaugebiet in Olfen befindet sich an der Kökelsumer Straße. Hier ein Bild aus dem August des vergangenen Jahres. © Leonie Freynhofer

Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Online mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papiervordrucke gibt es beim Finanzamt.

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