Entscheidung zur Grundsteuer in Olfen steht bevor Fraktionen vor Abstimmung noch uneinig

Entscheidung zur Grundsteuer: Fraktionen vor Abstimmung noch uneinig
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Die bisher letzte Erhöhung der Grundsteuer im Frühjahr sorgte für viele Diskussionen. Die Stadt Olfen empfahl im Rahmen der Haushaltspläne den Hebesatz der Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) von 410 auf 450 Punkte anzupassen – letztlich beschloss der Rat mehrheitlich sogar eine Erhöhung auf 501 Punkte als Teil einer Konsolidierungsliste, die das diesjährige Minus in der Stadtkasse verringern soll. Nun steht eine weitere Erhöhung an, wenn es nach den Plänen der Stadt geht.

Die Grundsteuerreform macht auch vor Olfen nicht Halt. Nötig wird die, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die bisherige Berechnungsgrundlage nicht mehr gerecht und somit verfassungswidrig ist.

Kämmerer Alexander Höring betonte bei der Vorstellung der städtischen Pläne im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag (10. Dezember), dass die Stadt mit den vom Land errechneten Hebesätzen keine Mehreinnahmen generiert, sondern „aufkommensneutral“ handelt. Heißt: Bei den bisherigen Grundsteuereinnahmen von etwa 1,9 Millionen Euro soll es bleiben.

Für Grundstückseigentümer könnte es aber dennoch teurer werden, da der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr auf einheitlich 534 Punkte für Wohn- und Nichtwohngrundstücke steigen soll, so der Vorschlag der Verwaltung. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) stiege der Satz von 259 auf 337, wobei Wohnungen dieser Betriebe nach der Reform der Grundsteuer B zugeordnet werden.

Differenzierung möglich

Die Kommunen im Kreis Coesfeld hatten sich auf einen einheitlichen Satz für die Grundsteuer B geeinigt, obwohl das Land NRW inzwischen eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücke gesetzlich ermöglicht. Stadtverwaltung wie Kommunalaufsicht führen zahlreiche rechtliche Anforderungen für die Umsetzung eines differenzierten Hebesatzes an und befürchten juristische Auseinandersetzungen.

Die NRW-Finanzverwaltung veröffentlichte ihrerseits ein 80-seitiges Expertengutachten, das zu dem Schluss kommt: Im Falle einer Hebesatzdifferenzierung wären die Kommunen nicht verpflichtet, eine Begründung für ihre Entscheidung zu formulieren. Auch räumt das Gutachten nach Einschätzung des Landes die im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken aus.

CDU und SPD für die Pläne

„Soweit der Belastungsunterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken nicht mehr als 50 Prozent beträgt, ist die Orientierung der Belastungsverteilung an den Auswirkungen des bisherigen Grundsteuergesetzes zulässig und wirft auch keine Verfassungsmäßigkeitszweifel auf“, teilt die Landesbehörde mit. Ein differenzierter Hebesatz läge für Olfen mit 502 Punkten für Wohngrundstücke unter dem jetzigen Wert – Nichtwohngrundstücke würden mit einem Satz von 675 deutlich höher als aktuell belegt.

„Das ist ein freudloses und komplexes Thema, mit dem man keinen Blumentopf gewinnen kann“, stellte Kämmerer Alexander Höring fest. 5.500 Fälle in Olfen müssen individuell betrachtet werden und letztlich mit einer niedrigeren oder höheren Besteuerung belegt werden – je nachdem, ob der Wert des Grundstücks nach neuer Berechnung steigt oder sinkt.

„Entmündigung“ des Rates

Die Ratsfraktionen von CDU und SPD wollen den Verwaltungsplänen in der Ratssitzung am 17. Dezember zustimmen. Die Christdemokraten sehen weiterhin die Gefahr, dass eine differenzierte Steuer einer rechtlichen Überprüfung möglicherweise nicht Stand halten könnte.

Einer einheitlichen Lösung steht dagegen die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) skeptisch gegenüber. Die diesjährige Erhöhung bezeichnet die Fraktion bereits als „gravierende Belastung besonders für die jungen Häuslebauer und die vielen Ruheständler mit ihrem Eigenheim in Olfen“. Von den Bürgern sei das zunächst hingenommen worden, weil sie aufgrund der bis 2027 angelegten Konsolidierungsliste nicht von einer weiteren Erhöhung in den kommenden Jahren ausgegangen seien.

„Eine für Olfen begründete Entscheidung, warum die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Hebesatzdifferenzierung nicht angewendet wird, ist sachlich nicht gegeben worden“, kritisiert Fraktionschef Heinz-Dieter Broz. Dass sich die Städte im Kreis auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben, kommentiert Broz so: „Im Prinzip wird durch die Vorgabe des Bürgermeisters der Rat der Stadt entmündigt.“

Geringster Satz im Kreis

Ohne Kenntnis der Prognoserechnungen zu den Einnahmen der verschiedenen Hebesatzmodelle werde die UWG voraussichtlich gegen die bisherige Vorlage der Verwaltung stimmen, kündigt Broz an.

Wie die UWG sahen Grüne und FDP ebenfalls noch Klärungsbedarf und enthielten sich bei der Abstimmung im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussempfehlung an den Rat. Während die FDP-Ratsmitglieder noch zu einer klärenden Fraktionssitzung zusammenkommen, hatten die Grünen noch zusätzlich einen Termin mit dem Kämmerer vereinbart, um offene Fragen zu klären.

Ein einheitlicher Olfener Grundsteuerhebesatz würde unter allen anderen Sätzen der Kommunen im Kreis liegen: Für Nordkirchen wurde ein Grundsteuer-B-Wert von 636 errechnet, in Nottuln läge er nach Berechnungen des Landes gar bei 923.