Es war eine Diskussion, die im Winter bereits aufkam und nun ihren vorläufigen Abschluss fand: Im Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Sport verhandelten die städtischen Vertreter über Gelder für soziale Gruppen in Olfen. Wieder gab es unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Förderung.
Am 28. Februar scheiterten die Grünen mit dem Versuch, die finanzielle Zuwendung für „Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weiterer sozial engagierter Gruppierungen“ von 300 auf 600 Euro zu verdoppeln – wegen einer Formalie. Für einen solchen Beschluss bedarf es einer Änderung der zugehörigen Förderrichtlinie durch den Rat.
Das Vorhaben wurde nun am Dienstag (5.9.) in der jüngsten Ausschusssitzung von der Stadtverwaltung angegangen. In der Sitzungsvorlage erklärt die Stadt ihr Vorgehen seit dem Grünen-Antrag: „Verwaltungsseitig wurde in der Folgezeit eruiert, dass die letzte Erhöhung der Beträge aus der entsprechenden Förderrichtlinie im Jahr 2016 stattfand und ob diese Zuwendungsbeträge 2023 noch zeitgemäß sind.“
Als Vergleichsgrundlage seien dabei auch die entsprechenden Zuwendungsbeträge aus den Nachbargemeinden herangezogen worden.
75 Euro mehr
Um weiterhin die Arbeit der sozialen Einrichtungen anderer Träger und weiterer sozial engagierten Gruppierungen in Olfen zu unterstützen, schlug die Verwaltung aufgrund der Inflationsentwicklung von 2016 bis 2023 und allgemeinen Preissteigerungen eine Erhöhung der Zuwendung von 300 Euro auf 375 Euro vorgeschlagen – eine Anpassung um 25 Prozent.
15 Projekte – darunter Tafel und Hospizgruppe Selm-Olfen-Nordkirchen – gehörten bisher zum geförderten Kreis sozialer Einrichtungen. Durch den neuen Zuwendungssatz steigt die Gesamtförderung von 4500 auf 5625 Euro.
Für dieses Geld qualifizieren sich Organisationen, welche die Ziele der Förderrichtlinie erfüllen. Darin heißt es: „Durch diese Förderung sollen Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, die im öffentlichen Interesse liegen und allen Olfener Bürgern zugänglich sind.“ Zudem muss die geförderte Gruppe in den Bereichen „Milderung der Folgen von Behinderungen und Krankheiten“, „Aktivitäten in der Altenhilfe“ oder „Integration von ausländischen Mitbürgern“ tätig sein.
Wertschätzung für die Arbeit
Dem Vorschlag der Verwaltung für eine 25-prozentige Erhöhung konnten die meisten Fraktionen folgen. Ein Vorstoß der Grünen, die Förderung wegen der besonderen Bedeutung der Arbeit dieser Gruppen um 50 Prozent zu erhöhen, sorgte für eine erneute Debatte.
Die Geldleistung sei als Wertschätzung zu verstehen und könne nicht als Ersatz für die notwendige Finanzierung der Projekte gesehen werden, lautete der Tenor aus der CDU-Fraktion. Bürgermeister Wilhelm Sendermann appellierte an die Einhaltung des Haushaltsplanes. Die Ausführungen des Kämmerers in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hätten gezeigt, dass nun auch vermeintlich kleine Beträge von Relevanz sind.
So waren sich die Anwesenden letztlich bei der Abstimmung einig: Sie stimmten geschlossen für eine Änderung der Förderrichtlinie. Den neuen Fördersatz können die Organisationen ab dem kommenden Jahr beantragen.
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