
© Kaminski
Eltern aus Olfen und Nordkirchen gehen gegen Testpflicht vor
Schule zu Corona-Zeiten
In Weimar entschied ein Richter: Corona-Regeln gefährden Kindeswohl. Nun wollen auch Eltern aus Olfen und Nordkirchen ihre Kinder von Test- und Maskenpflicht befreien - eine Gratwanderung.
Tiffany und Olaf Kaminski wollen ihre Kinder gerne beschulen. „Aber nicht auf diese Art und Weise“, sagt Tiffany Kaminski entschieden. „So“ - sie meint mit Maske und negativem Test - „sehe ich das als eine Art Körperverletzung.“ Dagegen wollen sie und ihr Mann sich vorm Amtsgericht wehren. Andere Eltern ebenfalls. Sie erhalten dabei Unterstützung einer Partei und bedienen sich einer Mustervorlage, die bundesweit kursiert. Die Kaminskis, die betonen, keine Corona-Leugner zu sein, sehen darin eine Chance, um das Leben ihrer Kinder in Zeiten der Pandemie besser zu machen. Andere entdecken darin eine kritikwürdige Instrumentalisierung des Rechtsstaates, um gegen Corona-Maßnahmen vorzugehen.
Facebook-Gruppe in Olfen wächst
Der Kampf gegen die Pandemie dürfe jetzt, da sich viele Erwachsene wehrten, nicht auf dem Rücken wehrloser Kinder ausgetragen werden, sagt Mutter Kaminski. „Wir Erwachsenen halten uns ja an die Regeln. Wir tragen Masken und lassen uns auch testen. Aber wenn es zu Lasten der Kinder geht, hört es irgendwann auf.“ Gemeinsam mit einer anderen Mutter aus Olfen ist die Nordkirchenerin deshalb Admin der Facebook-Gruppe „Kein Testzwang für Kinder in Olfen und überall“. Gegründet am 13. April zählt die Gruppe innerhalb von nur einer Woche 80 Mitglieder (Stand: 22. April). Gemeinsam wollen die Eltern gegen die Pflicht, ihre Kinder in den Schulen zu testen und auch gegen die Maskenpflicht, vorgehen. Die Familien-Partei unterstütze sie dabei, sagt Tiffany Kaminski.
Familien-Partei regt Verfahren an
Die Worte sind markig, die die Familie-Partei Thüringen in ihrem sogenannten Covid-19-Update vom 27. März wählt: „Nicht ihr seid die, die versagen. Es sind unsere Politiker, die uns und unseren Kindern/Enkelkinder Schaden zufügen.“ Es werde Zeit, „dass die Kinder wieder unbefangen sein dürfen“. Ein Schritt zu diesem Ziel: die Abschaffung der Maskenpflicht. „Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass die AKdK Verfahrensbeistandschaft im Kinderschutz UG-Inhaberin, Sabine Schröter, nun eng mit uns zusammenarbeitet.“
Die Abkürzung steht für Anwaltskammer des Kindes, eine von der 62-Jährigen gegründete Organisation in Neustrelitz, die unter anderem Familienberatung (100 Euro pro Stunde) und Mediation (130 Euro pro Stunde) anbietet. „Gerne ist Frau Schröter Ihnen behilflich, wenn Sie einen Antrag beim Gericht stellen möchten“, ist in dem Text zu lesen, den Ralf Piekenbrock aus Selm, der Generalsekretär der Familienpartei, auf der von ihm betreuten Facebookseite „Bei uns in Selm (unzensiert)“ geteilt hat.
Sabine Schröter, die „Anwältin des Kindes“, ist zwar keine wirkliche Anwältin, sondern Altenpflegehelferin, ehemalige Justizangestellte und fünffache Mutter, aber sie hat gute Kontakte zu jemandem, der sich richtig gut auskennt: Hans-Christian Prestien, ein pensionierter Familienrichter der ersten Stunde und langjähriger Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes. Er sei es, der sie qualifiziert habe, sagt sie. Und er ist es auch, der den Musterantrag entworfen hat, der jetzt bundesweit - und auch in Olfen, Selm und Nordkirchen - kursiert. Auf YouTube erklärt der ehemalige Richter Details dazu - im Gespräch mit einem Frauenarzt, der von der Querdenker-Szene gefeiert wird, weil er ohne medizinischen Grund Maskenfreistellungsatteste ausgestellt haben soll.
„Anwältin des Kindes“ hatte selbst Corona
Auch Sabine Schröter betont im Gespräch mit der Redaktion, dass sie keine Corona-Leugnerin sei, im Gegenteil: Im Dezember hatte sie sich selbst infiziert, und leidet noch heute an den Spätfolgen. Aber dennoch sagt sie: „Eltern müssen mit diesem Gerichtsweg ihre Kinder davor schützen, sich selbst zu verletzen“ - ob durch die Tests oder die Masken. „Das, was in den Schulen abläuft, ist ganz klar Kindeswohlgefährdung.“
Die von ihr verbreitete Vorlage beruft sich auf Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er greift dann, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Dann könnten die Familienrichter Maßnahmen treffen, „die zur Abwendung der Gefahr notwendig sind“. Die Familien-Partei Thüringen betont: „Die Kindeswohlgefährdung geht hier vom Staat und nicht von den Eltern aus.“ Ein Familienrichter in Weimar hatte das ebenso gesehen.
Neue Richtervereinigung übt scharfe Kritik
Er war dem Antrag einer Mutter gefolgt und hatte Lehrern und Schulleitungen von zwei Thüringer Schulen untersagt, Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler durchzusetzen, Mindestabstände vorzugeben und Schnell-Tests durchzuführen. Dieser Beschluss hatte die Querdenker-Szene jubeln lassen. Und den Kaminskis Hoffnung gegeben. Andere hat er schier entsetzt, unter anderem die Neue Richtervereinigung.
Der Interessenverband von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erklärt: Der Beschluss aus Weimar überschreite „das Maß des noch Hinnehmbaren.“ Dort scheine „sich eher die Systematik der Wissenschaftsleugnung breit zu machen, als eine vernünftige Auseinandersetzung mit den medizinischen oder psychologischen Fragen“.

Sabine Schröter setzt sich seit vielen Jahren für Kinderschutz ein. © Schröter
Tiffany Kaminski geht es, wie sie sagt, allein um ihre Kinder. Vor allem die Situation ihres Sohnes habe für sie den Stein ins Rollen gebracht. Dabei braucht der gar keine Maske zu tragen. Seit einem Jahr ist der Neunjährige von der Maskenpflicht in der Schule befreit. Als Kind mit einer 100-prozentigen Behinderung sei ihm das Tragen einer Maske nicht zuzumuten, bescheinigte ein Arzt. „Deswegen wird er in der Schule komplett ausgegrenzt“, berichtet die 32-jährige Mutter. Einen Corona-Test mit ihm durchzuführen, sei nicht möglich. „Dafür zappelt er viel zu viel.“ Ihre Tochter (11) habe sich selbstständig dagegen entschieden. „Ich will und kann sie ja nicht zwingen“, so die Hausfrau, „das sehe ich als eine Art Körperverletzung“.
Kaminski hatte am Mittwoch, 14. April, in der Facebook-Gruppe aufgerufen, sich juristisch zu wehren mit der Mustervorlage. Danach sei bei ihr „das Telefon heiß gelaufen“, erzählt sie. „Allein bei mir haben sich etwa 20 Elternhäuser gemeldet.“ Deren ausgefüllte Formulare habe sie dann an die Familiengerichte Lüdinghausen, Unna und Recklinghausen weitergeleitet.
Amtsgericht Unna hat Anträge abgewiesen
Aus dem Amtsgericht Lüdinghausen hieß es am Dienstag (20. April), es lägen Anträge vor, „aber keine zehn Stück“. In Unna haben vier solcher Anträge das Amtsgericht bereits erreicht. „Von zweien weiß ich sicher, dass sie bereits entschieden wurden“, sagt Amtsgerichtsdirektorin Annette Rodehüser auf Anfrage. „Beide wurden abgewiesen. Einer aufgrund mangelnder Zuständigkeit des Amtsgerichts mit dem Verweis auf das Verwaltungsgericht und einer zusätzlich, weil der Richter keine Kindeswohlgefährdung vorliegen sah.“
Auch die Neue Richtervereinigung sagt, „dass derartige Verfahren von den Familiengerichten nicht einzuleiten sind: Sie sind erstens nicht zuständig, zweitens droht Kindern von den beschriebenen Maßnahmen der Schulen keine Gefahr.“ Inzwischen hat auch in Weimar das Verwaltungsgericht den umstrittenen Beschluss des dortigen Amtsgerichts als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. Dennoch: Die beiden Kinder der Klägerin bleiben weiter von Masken- und Testpflicht befreit.
Kaum Widersprüche an Schulen
Die Haltung der Kaminskis und ihrer Mitstreiter ist eine Minderheitenmeinung. Etwa ein Prozent der Eltern hätten sich gegen das Testen ihrer Kinder ausgesprochen, sagt Petra Deuker, Leiterin der Wieschhofschule. An der Gesamtschule Olfen waren es zwei Widersprüche und an der Gesamtschule Nordkirchen einer.
In und um Stuttgart aufgewachsen, in Mittelhessen Studienjahre verbracht und schließlich im Ruhrgebiet gestrandet treibt Kristina Gerstenmaier vor allem eine ausgeprägte Neugier. Im Lokalen wird die am besten befriedigt, findet sie.

Leiterin des Medienhauses Lünen Wer die Welt begreifen will, muss vor der Haustür anfangen. Darum liebe ich Lokaljournalismus. Ich freue mich jeden Tag über neue Geschichten, neue Begegnungen, neue Debatten – und neue Aha-Effekte für Sie und für mich. Und ich freue mich über Themenvorschläge für Lünen, Selm, Olfen und Nordkirchen.
