Die Gruppen in den DRK-Kindergärten füllen sich nach und nach. Ab 8. Juni dürfen wieder alle angemeldeten Kinder in die Einrichtung kommen.

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Kindergärten öffnen wieder - aber mit veränderten Öffnungszeiten

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Wenn ab Montag, 8. Juni wieder alle Kindergarten-Kinder zurück in ihre Einrichtungen dürfen, wird vieles anders sein. Eine Veränderung könnte dabei für Eltern zu einem großen Problem werden.

Olfen

, 25.05.2020, 15:39 Uhr / Lesedauer: 2 min

Als einen „großen Schritt zurück zur Normalität“ wertet DRK-Vorstand Christoph Schlütermann die Entscheidung, dass sich in wenigen Tagen die Kindergärten wieder füllen. Allein 2500 Mädchen und Jungen besuchen dabei die Einrichtungen vom Roten Kreuz im Kreis Coesfeld. Doch Schlütermann sagt auch: „Bei den Betreuungszeiten werden wir nicht alle Eltern glücklich machen.“

Bei der kompletten Wieder-Öffnung der Kindergärten ist das gerade für berufstätige Eltern wichtige 45 Stunden-Modell in NRW nicht vorgesehen. „Für alle Kita-Kinder gibt es eine reduzierte Stundenzahl“, sagt Schlütermann. Die Mädchen und Jungen würden dann 15, 25 oder maximal 35 Stunden in der Einrichtung betreut.

Zehn Prozent der Mitarbeiterinnen arbeiten nicht in Kitas

Aus Sicht des DRK ist diese Deckelung gut nachvollziehbar. So gehören rund 60 bis 70 Kita-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der Risikogruppe an und arbeiten damit nicht in ihrer Einrichtung. „Damit kommen zunächst 10 Prozent nicht zurück“, ordnet Schlütermann die Zahl ein. Aus seiner Sicht könne bei reduzierter Mitarbeiter- und gleichzeitig reduzierter Stundenzahl eine „vernünftige Betreuung“ sichergestellt werden.

Dem DRK-Vorstand ist es wichtig, dass die Pädagogik wieder stärker in den Vordergrund gerückt wird. Das sei in den vergangenen Wochen leider nicht möglich gewesen. „In der Notbetreuung sind die Kinder nur betreut worden, es gab nur wenige pädagogische Angebote“, sagt Schlütermann. Er verweist beispielhaft auf die wichtigen Bereiche Beobachtung und Dokumentation.

„Wir können Angebote nicht wie früher fahren“

Von großer Bedeutung ist aus seiner Sicht, dass bei der Öffnung der Kindergärten zum 8. Juni die Kinder wieder ihre bekannten Spielkameraden und Betreuer haben. Auch das sei in der Notbetreuung nicht möglich gewesen. Allerdings werde sich die Pädagogik in den Einrichtungen in der Coronakrise ein Stück weit verändern.

„Wir können offene Angebote nicht mehr so fahren wie früher, als die Mädchen und Jungen spontan zwischen verschiedenen Gruppen und Angeboten wechseln konnten.“ Was es aber trotz Corona-Pandemie weiter geben werde, ist der enge Kontakt der Kinder untereinander.

„Wir können nicht zwischen zwei spielenden Kindern eine Plexiglasscheibe aufstellen.“ Aus Sicht des DRK-Vorstands ist das auch verantwortbar. Gerade in den vergangenen Tagen zeige sich eine deutliche Tendenz der Expertenmeinung, dass von Kinden keine so große Gefahr ausgeht.

Christoph Schlütermann übt Kritik an Landesentscheidungen

Vielmehr machen Schlütermann die Entwicklungen in Thüringen und Sachsen Sorgen. In beiden Bundesländern sollen die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben werden. Gerade wenn mehre Leute eng zusammensitzen würden, sei ein erheblicher Anstieg bei den Infizierten zu befürchten.

Die Folgen einer zweiten Welle und eines zweiten Lockdowns will Christoph Schlütermann aktuell nicht vorstellen. Die Einschränkungen beim ersten Lockdown hätten die Eltern sehr stark an den Rand der Belastung gebracht. Für ihn ist die Kinderbetreuung eine der brennendsten Frage in der Coronakrise überhaupt. Aus seiner Sicht habe das Thema viel zu lange nicht im Blick der öffentlichen Diskussion gestanden.

Rotes Kreuz ist in Krisen erprobt und kann schnell reagieren

Das Krisen erprobe Rote Kreuz hat nach Einschätzung des Vorstands von seinen vielfältigen Erfahrungen auch jetzt wieder profitieren können. Ob es um Masken, Desinfektion oder Einsatzleitung ging, das DRK habe „echte Vorteile gehabt“.

Jetzt geht der Blick nach vorne, Ende dieser Woche werden voraussichtlich schon wieder 50 Prozent der Kita-Kinder in den Einrichtungen sein. Ab dem 8. Juni ist auch das Betretungsverbot außer Kraft gesetzt. Allerdings gelten die neuen Regelungen zunächst nur bis zum 1. September.