Es ist eng auf den Straßen der Innenstadt in Olfen – den spärlich vorhandenen Platz müssen sich die Verkehrsteilnehmer teilen. Für Bewohner der zentralen Straßen wird das spätestens dann zum Problem, wenn sie ihr Fahrzeug abstellen wollen. Dem soll nun eine neue Regelung für Bewohnerparken Abhilfe schaffen. Der Rat genehmigte am Dienstag (25.2.) die Pläne.
Die sehen vor, dass Bewohnerinnen und Bewohnern von insgesamt acht zentralen Straßen für jährlich 100 Euro ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden kann. Wer den hinter der Windschutzscheibe liegen hat, für den gilt die Begrenzung der Parkzeit auf maximal zwei Stunden nicht mehr. Einen Anwohnerparkausweis dürfen Personen beantragen, die in folgenden Straßen wohnen:
- Oststraße 1 – 18 b
- Marktstraße
- Kirchstraße 1 - 20
- Neustraße 1 – 18
- Zur Geest 1 – 9
- Nordwall
- Nordstraße 4
- Funnenkampstraße 1 - 23
Wer über eine Garage oder einen sonstigen Stellplatz verfügt, ist von diesem Recht allerdings ausgenommen. Die Fahrzeuge, für die eine Parkberechtigung beantragt wird, müssen auf den jeweiligen Bewohner zugelassen oder zur dauerhaften Nutzung überlassen worden sein. Damit Gewerbetreibende ihrer Tätigkeit nachgehen können, ist auch für sie die Ausstellung eines Ausweises möglich, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Besonders freuen können sich Anwohner der Ost- und Funnenkampstraße: Dort werden „mindestens vier Parkplätze ausgewiesen, deren Benutzung ausschließlich den Inhabern von Bewohnerparkausweisen vorbehalten ist“. Die Ausweisung weiterer solcher Parkplätze erfolge nach Bedarf und liege im Ermessen der Verwaltung, heißt es in der neuen Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung. Ein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum besteht aber nicht.
Erhöhung im Jahr 2030
Ab dem Jahr 2030 soll die Bewohnerparkausweisgebühr dann jährlich 150 Euro betragen, wie der Rat mehrheitlich beschlossen hat. Lediglich die Fraktionen von SPD und UWG stimmten gegen diese Anpassung. Beiden gingen die geplanten Gebührensätze zu weit.

In einer ersten Fassung der Gebührenordnung schlug die Verwaltung in den Vorberatungen eine jährliche Gebühr von 138 Euro vor – darin inkludiert waren 30 Euro Verwaltungskosten. Die Stadt orientierte sich bei der Berechnung an den Kosten zur Herstellung einer Stellfläche am Straßenrand.
Bisher gab es eine Bewohnerparkregelung lediglich für die Anwohner der Ostraße, die für einen Ausweis lediglich die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu zahlen hatten. Mit der Ausweitung der Regelung soll nun deutlich mehr Innenstadtbewohnern das Parken ihres Fahrzeugs erleichtert werden.