In Olfen befinden sich die meisten Kitas und auch Schulen in verkehrsberuhigten Bereichen: in Sackgassen, in Spielstraßen, in 30er-Zonen. An der Dattelner Straße in Olfen gilt aber beispielsweise generell Tempo 50. Nur auf Höhe der DRK-Kita Schatzkiste wird die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde geregelt. „Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr“ wird auf dem Schild eingeschränkt.
Was aber, wenn ein Feiertag auf einen Montag oder einen Donnerstag fällt? Oder wenn klar ist, dass die Kita - zwischen den Jahren beispielsweise - auch an einem feiertagsfreien Mittwoch sicher geschlossen ist? Kann es dann trotzdem Bußgelder für zu schnelles Fahren geben?
Tatsächlich gibt es Urteile, in deren Vorfeld Temposünder die Bußgeldbescheide, die sie (in diesen Fällen vor Schulen) eingesammelt hatten, angefochten hatten, in beide Richtungen: 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Autofahrer an einem Karfreitag vor einer Schule geblitzt wurde. Das Schild, das das Tempo 30 anzeigte, trug das Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr“, darüber hinaus aber auch noch den Hinweis „Schule“. „Im Interesse der Verkehrssicherheit darf es nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll“, heißt es in dem Urteil. Einfacher ausgedrückt: Nicht der Autofahrer darf entscheiden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist, oder nicht.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte 2014 hingegen geurteilt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit dem Zusatzschild „Schule“ sowie „Montag bis Samstag, 7 bis 18 Uhr“ versehen ist, nicht an Feiertagen gilt.
Polizei rät zur Vorsicht
Sascha Kappel, Sprecher der Polizei Kreis Coesfeld, antwortet auf die Frage, wie die Polizei im Kreis, und im Speziellen in Olfen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen und Kitas an Feiertagen und in Ferien handhabt: „Es schmerzt keinen, auf Nummer Sicher zu gehen“, sagt er. „Morgens sind die Kollegen oft zu Schul-und Kitabeginn mit Streifenbeamten unterwegs. Und es kann auch vorkommen, dass wir uns im Rahmen der Streife an Feiertagen und in den Ferien vor Schulen und Kitas stellen.“
Er verweist nachdrücklich darauf, dass es sich dabei - anders als viele annehmen - nicht um Abzocke handelt, sondern dass „damit alle sicher und eben lieber einmal zu oft vorsichtig sind“. Darüber hinaus sei nicht immer gleich ersichtlich, um welche Einrichtung es sich handelt, sagt er und verweist auf Senioreneinrichtungen, bei denen ein Feiertag keine Rolle spielt.
Geschwindigkeitskontrollen würden außerdem vor allem an Unfallhäufungspunkten durchgeführt.