Todesdrohung gegen Ehefrau, Nötigung, Missbrauch Zweiter Prozesstag gegen 58-Jährigen aus Dülmen

Todesdrohung, Nötigung, Missbrauch: Prozess gegen 58-Jährigen geht weiter
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Hinter verschlossenen Türen ging es am Donnerstag (11. Juli) weiter im Verfahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und weiterer Vorwürfe. Auf dem Zeugenstuhl im Landgericht Münster saß der junge Nebenkläger, das leibliche Kind des 58-jährigen Angeklagten, der jetzt in Dülmen lebt. Schon zu Prozessbeginn vor einer Woche hatte die Jugendschutzkammer die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen.

Da wollte die Kammer den Angeklagten zu seinem Lebenslauf und eventuell zu den vorgeworfenen Straftaten hören. Doch der 58-Jährige äußerte sich weder zur Sache noch zur Person. Ginge es nach ihm und seinem Rechtsanwalt, dann würde das gesamte Verfahren nicht öffentlich stattfinden. Das ist aber nicht möglich, wie die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer erklärte. Das Gericht müsse von Fall zu Fall über entsprechende Anträge entscheiden. Dann wurde die Anklage tatsächlich öffentlich verlesen. Sie umfasst zehn Punkte und beginnt 2007 in Nordkirchen. In diesem Jahr soll der Angeklagte seinen damals sieben Jahre alten Pflegesohn im Wohnzimmer der gemeinsamen Wohnung sexuell missbraucht haben.

Sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen

Im selben Jahr soll es auch zu einer Körperverletzung des Kindes gekommen sein. Der nächste Fall datiert fünf Jahre später. Da wohnte die Familie bereits in Lüdinghausen. Im November 2012 soll der Angeklagte dort seine damalige Ehefrau sexuell genötigt haben. Für Februar 2013 und Januar 2017 stehen ebenfalls sexuelle Nötigungen bis hin zu Vergewaltigungen und eine Körperverletzung in der Anklageschrift. Nur fünf Tage nach der Tat im Januar 2017 soll es eine massive Eskalation unter Einsatz eines Messers gegeben haben. Der Mann soll Todesdrohungen gegen seine Ehefrau ausgestoßen und sie in einer Ecke eingequetscht haben – mit der Folge einer Rippenserienfraktur.

Ebenfalls Anfang 2017 soll der Angeklagte seinen damals fünfjährigen leiblichen Sohn sexuell missbraucht haben. Das soll sich im September 2018 – diesmal in Dülmen – wiederholt haben. Der zehnte und letzte Vorwurf der Staatsanwaltschaft betrifft den Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder. 122 Dateien haben die Ermittler auf dem Smartphone des Angeklagten gefunden. Das Gericht muss nun prüfen, welche dieser Straftaten beweisbar sind. Bis zu einem Urteil gilt auch für den 58-Jährigen auf der Anklagebank die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am 16. Juli nicht öffentlich fortgesetzt. Dann soll die Ex-Frau des Angeklagten aussagen. Sie tritt zusammen mit ihrem Sohn als Nebenklägerin auf.