Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Körperverletzungen, Besitz kinderpornografischen Materials: Für diese Vorwürfe muss sich ein 58 Jahre alter Mann seit Donnerstag vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster verantworten. Die Anklage legt ihm insgesamt neun Straftaten im Zeitraum von 2007 bis 2021 in Nordkirchen, Dülmen und Lüdinghausen zur Last. In diesen Jahren sollen seine damalige Ehefrau, ein leibliches Kind und ein Pflegekind Leidtragende der Übergriffe gewesen sein.
Zum Prozessauftakt erfuhren die Zuhörer nur, dass es sich bei dem Angeklagten um einen 1965 in Seppenrade geborenen Deutschen handelt, der jetzt in Dülmen wohnt. Danach stellte sein Verteidiger den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Zum Schutz seines Mandanten und zum Schutz der Zeugen, wie der Anwalt ausführte.
Mit diesen Zeugen waren die mutmaßlichen Opfer der Taten gemeint. Bereits am Donnerstag war der ehemalige Pflegesohn der Familie als Zeuge geladen. Die Ex-Ehefrau und den leiblichen Sohn will das Gericht später hören. Die beiden werden von einer erfahrenen Rechtsanwältin als Nebenkläger vertreten. Außerdem nimmt eine psychiatrische Gutachterin an dem Verfahren teil.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Staatsanwältin stimmte dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu. Nach kurzer Beratung gab die mit zwei Richterinnen, einer Schöffin und einem Schöffen besetzte Jugendschutzkammer dem Antrag statt. Nun wird das Gericht hinter verschlossenen Türen verhandeln. Im weiteren Verlauf werden auch die Polizeibeamten, die mit dem Fall befasst waren, als Zeugen gehört. Die Polizei hatte mehr als 100 jugend- und kinderpornografische Dateien auf dem Handy des Angeklagten gefunden.
Die Öffentlichkeit wird erst ganz am Ende des Verfahrens erfahren, was in den 14 Jahren, in denen die Delikte stattgefunden haben sollen, tatsächlich geschah. Die Beweisaufnahme und auch die Plädoyers der Anwälte werden ohne Zuhörer durchgeführt. Die Verkündung und Begründung des Urteils wird dann aller Voraussicht nach aber öffentlich erfolgen.
Hier kann die Öffentlichkeit nur unter besonderen Bedingungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Beteiligten zur Sprache kommen. Dies ist sehr selten der Fall. Wann das Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest. Die Kammer hat den Prozess zunächst bis zum 23. Juli terminiert.
