Die Kinderheilstätte in Nordkirchen musste zu Beginn des Jahres ihr Therapieschwimmbecken schließen. Grund dafür sind die explodierenden Energiekosten und die im Vergleich zu Regel-Kindergärten unterschiedliche Finanzierung. Das veranlasste Sprecherin Hannah Iserloh zur Einschränkung des Satzes von Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Kein gesundes Kind muss frieren.“ Außerdem kritisierte sie die fehlende Unterstützung und die mangelnde Gesprächsbereitschaft durch den zuständigen Landwirtschaftsverband Westfalen-Lippe mit den Worten: „Die ducken sich weg.“
Das will der LWL so nicht stehen lassen. „Zum Umgang mit den gestiegenen Energiekosten und der bestehenden Vergütungsvereinbarung ist der LWL seit Sommer 2022 mit dem Träger im Gespräch. Selbstverständlich ist dem LWL auch an einer kurzfristigen und sachgerechten Lösung in diesem Fall gelegen“, erklärt Pressereferent Markus Fischer zu dem Thema.
Details stehen noch aus
Zum grundsätzlichen Umgang mit den gestiegenen Energiekosten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sei mit der Freien Wohlfahrtspflege bereits im vergangenen Jahr eine Empfehlungsvereinbarung getroffen, die auch für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gilt. An den Verhandlungen sei auch der Caritasverband beteiligt gewesen.
Das Land NRW habe am 16. Dezember ein erstes Maßnahmenpaket für besonders vom Krieg in der Ukraine und seinen Folgen betroffenen Bereiche auf den Weg gebracht. Vorgesehen seien unter anderem 60 Millionen Euro energiepreisbedingte Zusatzhilfen explizit für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Details zu dem Programm werden kurzfristig erwartet.
Brandbrief nützte nichts
Deshalb habe der LWL der Kinderheilstätte am 28. Dezember vorgeschlagen, „ein weiteres Gespräch miteinander zu führen, sobald Klarheit über die Finanzierungsmöglichkeit aus dem Maßnahmenpaket des Landes NRW besteht“, wie Markus Fischer mitteilt. „Die Kinder mit teilweise schweren Behinderungen brauchen eine gewisse Umgebungstemperatur, damit sie sich wohlfühlen können“, erläutert Hannah Iserloh, Sprecherin der Kinderheilstätte. Aus Sicht des LWL werde das Therapieschwimmbecken keinesfalls ausschließlich für die heilpädagogische Kindertageseinrichtung genutzt. Weiterhin gehöre ein Therapieschwimmbecken nicht zum Regelangebot von Wohnangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder von heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen.
Aus Sicht der Kinderheilstätte fallen so aber derzeit wichtige Therapie- und Entspannungseinheiten für die Kinder und Jugendlichen weg. Die fehlende Unterstützung der Behindertenhilfe hatte Thomas Pliquett, kaufmännischer Direktor der Kinderheilstätte, bereits Mitte November in einem Brandbrief angeprangert und die Schließung des Therapiebeckens zum Jahresende in Aussicht gestellt. Seitdem hat sich offensichtlich aber nichts Entscheidendes in Sachen Förderung geändert.
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