Sanierung der Münsterstraße in Nordkirchen wird fortgesetzt Autos nutzen einzige Abkürzung

Sanierung der Münsterstraße: Autos nutzen einzige Abkürzung
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Die Sanierung der Münsterstraße (L810) in Nordkirchen und die zugehörige Beschilderung haben in den vergangenen Wochen immer wieder für Verwirrung gesorgt. Jetzt hat sich die Sperrung etwas verschoben. Wer auf der Schloßstraße aus Richtung Nordkirchen nach Südkirchen oder Capelle möchte, kann an der Kreuzung zur Münsterstraße nicht mehr rechts abbiegen. Aus der Gegenrichtung ist auf der Höhe des Schlosses Schluss und die Durchfahrt nicht mehr möglich.

Auf dem Weg aus Capelle weist vor der Kreuzung ein weißer Pfeil auf blauem Grund darauf hin, dass man hier links abbiegen soll. Wer doch rechts abbiegt, muss sich an einem Sackgassenschild vorbeischlängeln. Das Problem: Beide Schilder existierten auch, als der Weg im ersten Bauabschnitt nicht gesperrt und die Durchfahrt Richtung Nordkirchener Ortskern möglich war. Deswegen lassen sich jetzt natürlich viele Autofahrer nicht von der Beschilderung abhalten.

Eigentlich müssten die Fahrzeuge also reihenweise wenden, doch eine Alternative bleibt den Ortskundigen trotzdem noch. An der Straße „Am Schloßpark“ stehen auf beiden Schildern „Durchfahrt verboten“ mit den Ausnahmen „Anlieger frei“ und „Linienverkehr frei“. Weil die Straße, an der auch der Sportplatz des FC Nordkirchen liegt, allerdings eine direkte Verbindung zwischen den Ortsteilen darstellt, die deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als die vorgesehene Umleitung über Selm, herrscht unter den hohen Bäumen sehr reger Verkehr.

"Anlieger frei": Die Straße Am Schloßpark wird zur beliebten Abkürzung.
"Anlieger frei": Die Straße Am Schloßpark wird zur beliebten Abkürzung. © Bastian Becker

Abkürzung nur für Anlieger

Eine Sprecherin von Straßen NRW erklärte auf Anfrage dieser Redaktion bereits Anfang April, als noch die Arbeiten im ersten Bauabschnitt liefen, aber die Schilder bereits aufgestellt waren: „Es ist davon auszugehen, dass die Beschilderung auch für diesen Abschnitt gültig ist.“ Das bedeutet, dass nur Anlieger die Straße nutzen dürfen. Als Anlieger gilt eine Person, die ein an der betreffenden Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchte. Es spielt dabei wohlgemerkt keine Rolle, ob das Anliegen tatsächlich erfolgreich ist. Demnach wären Besucher eines Fußballspiels also durchaus Anlieger. Die Straße lediglich als Abkürzung zu nutzen, wäre aber für normale Autofahrer verboten.

So kommt jetzt die Umleitung ins Spiel, die an verschiedenen Stellen irrtümlich bereits zu Beginn der Baumaßnahmen ausgeschildert worden war. Die Autofahrer sollen über Selm ausweichen und so einige Kilometer mehr in Kauf nehmen. Darauf haben offenbar viele keine Lust, auch wenn sie nicht zu den Anliegern zählen. Wie es mit den Bauarbeiten weitergeht, die sich um einige Wochen verzögert haben, bleibt abzuwarten.

Hier links abbiegen: Mittlerweile stimmt das Schild, was die Autofahrer aber nicht alle wissen.
Hier links abbiegen: Mittlerweile stimmt das Schild, was aber nicht alle Autofahrer wissen. © Bastian Becker

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