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Sandkästen für Seniorenwohnungen und andere Auflagen erschweren den Haus-Westermann-Neubau
Neubau in Nordkirchen
Nach dem Abriss von Haus Westermann ist vor dem Baustart für das Haus an der Mühlenstraße. Allerdings ist der Bauantrag für den geplanten Neubau in Nordkirchen noch immer nicht bewilligt.
Die ehemalige Traditionsgaststätte Haus Westermann ist Geschichte. Übrig sind nach knapp drei Wochen Abriss nur noch Trümmer. Bis der Neubau für das neue Gebäude an selber Stelle beginnt, werden aber noch einige Monate vergehen. Das kündigt Investor Thomas Buhl auf Anfrage dieser Redaktion mit. Und er sagt auch, warum es immer noch keinen genehmigten Bauantrag für das geplante Haus an der Mühlenstraße gibt.
„Nein, der Bauantrag ist noch nicht in trockenen Tüchern“, erklärt der Architekt und Investor aus Schwerte, der seit Jahren an dem Neubau plant. Beunruhigt klingt Buhl am Telefon aber ganz und gar nicht. Was dem durchschnittlichen Bauherren die Sorgenfalten aufs Gesicht treiben würde, beschreibt der Architekt als normal. Das bedeutet allerdings nicht, dass er es nicht gerne anders hätte.
Der geplante Nutzungsmix macht es kompliziert
„Es ist eben kein Einfamilienhaus“, erklärt Buhl. Das Haus an der Mühlenstraße sei durch seinen geplanten Nutzungsmix viel komplexer zu prüfen.
Denn das Haus wird neben normalem Wohnraum auch spezielle Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderung beinhalten. Im Erdgeschoss sind zusätzlich Ladenlokal-Flächen vorgesehen. Und jede Nutzung stellt unterschiedliche Ansprüche, unter anderem an Vorgaben des Brandschutzes und der Ausstattung, die es gilt, einzuhalten.
Etwa „40 verschiedene Szenarien“ mussten geklärt werden
Beispiel Brandschutz: Für die behindertengerechten Wohnflächen müsse für den Bauantrag gemeinsam mit der Caritas genau ermittelt und dokumentiert werden, welchen Behinderungsgrad die späteren Bewohner haben werden. Ob beispielsweise Menschen dabei sind, die eine Brandmeldeanlage nicht hören, und deshalb auf andere Weise im Brandfall alarmiert werden müssen.
Nächstes Beispiel Stellplätze: Theoretisch muss Buhl für die behindertengerechten Wohnungen auch acht Autostellplätze einplanen. Realistisch betrachtet sei es aber quasi ausgeschlossen, dass einer der Bewohner ein Auto oder gar einen Führerschein hat, so der Investor. Für den Bauantrag sei deshalb eine Befreiung von dieser Vorgabe beantragt.
Von ungefähr „40 verschiedenen Szenarien“ spricht Thomas Buhl, die für den Bauantrag einzeln geklärt werden mussten. Darunter seien keine Hürden, die zum Scheitern des Bauantrags führen könnten. Es sei nur aufwendig und zeitraubend. Seit Ende Mai, Anfang Juni liegt der Antrag beim Kreis Coesfeld. Im Anschluss habe es mehrere Gespräche mit der Kreisverwaltung gegeben, um über Einzelheiten des Bauantrags zu sprechen, so Buhl.
Baustart nicht vor Frühjahr 2020
Der Investor ist zuversichtlich, dass der Bauantrag bis Oktober/November bewilligt ist. Einen Baustart im Frühjahr 2020 hält er für realistisch.
Dass das gesamte Bauantragsverfahren überhaupt so kompliziert wurde, hat für den Investor einen einfachen Grund: Erst kürzlich habe das Land Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Bauordnung bekommen.
Was darin allerdings nicht klar geregelt ist, sei eine Mischnutzung, wie der Schwerter Architekt sie für das Haus an der Mühlenstraße vorgesehen hat. Dabei seien solche Wohnformen für Menschen mit Behinderung und für Senioren, wie Buhl sie an der Schloßstraße vorsieht, zwar modern, aber nicht mehr so neu, dass sie nicht in der neuen Bauordnung hätten aufgenommen werden können.
Kurios: Sandkasten und Spielgeräte für Senioren Pflicht
Dann hätte, so Buhl, auch ein eher kurioses Thema schneller geklärt werden können. Denn laut Bauordnung sei auch für die seniorengerechten Wohnungen ein Platz für Sandkasten und weitere Spielgeräte für Kleinkinder im Hof des Hauses vorzuhalten.
Natürlich sei das bei der geplanten Nutzung Quatsch. Trotzdem habe Buhl unterschreiben müssen, dass er als Vermieter den Platz für Spielgeräte schaffen wird, wenn denn irgendwann der Bedarf da sei.