Kuriosität auf Parkplatz in Nordkirchen Diskussionen um Seniorenmobil

Kuriosität auf Parkplatz in Nordkirchen: Diskussionen um Seniorenmobil
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Vor kurzem bot sich den Kunden auf dem Aldi-Parkplatz in Nordkirchen ein durchaus interessantes Bild: Neben den zahlreichen Autos parkte in einer Lücke ein elektrisches Seniorenmobil. Weil der eine oder andere Fahrer eines breiteren Gefährts auch deshalb keinen Platz mehr fand, sorgte die ungewohnt besetzte Parkmöglichkeit für Aufsehen.

Bei Facebook entspann sich eine intensive Diskussion über Sinn und Unsinn dieses Vorgehens. „Ich hab ja gerade noch einen Parkplatz gefunden, der nächste aber nicht mehr“, gab ein User zu bedenken. „Ich finds geil“ und „gut eingeparkt“ lobten dagegen andere mit einem Augenzwinkern den unbekannten Besitzer des Fahrzeugs.

Parken auf Gehweg erlaubt

Eine Nutzerin ordnet das Geschehen etwas differenzierter ein. „Den hab ich auch heute gesehen und erst gedacht „juhu Parkplatz frei“ und dann das Ding gesehen. Solange es nur einer macht, ist es ja noch lustig. Hoffen wir, dass es keine Trittbrettfahrer gibt. Potenzial gibt´s ja da genug“, gibt sie zu bedenken. „Man nimmt ja gerne Rücksicht auf Ältere und Gehandicapte, aber muss so etwas wirklich sein? (Fahrradparkfläche war frei)“, fragt ein anderer.

Ob der Besitzer des Elektromobils auch auf der für Wagen vorgesehenen Fläche parken darf oder eher auf die Fahrradplätze ausweichen sollte, ist rechtlich geregelt. Einige Menschen, die sich für ein Elektromobil interessieren, haben vorab die Sorge, dass sie Probleme bei der Parkplatzsuche bekommen könnten. Anders als mit dem Auto gestaltet sich das mit einem Elektromobil aber eigentlich sehr einfach. Denn das Elektromobil darf auf dem Gehweg geparkt werden. Besonders bequem ist, dass es so direkt vor dem Einkaufsladen Platz nehmen darf. Allerdings ist dabei wichtig, keine anderen Personen zu behindern. Ein platzsparendes Parken ist somit empfehlenswert. Grundsätzlich spricht allerdings rechtlich nichts gegen ein Parken neben größeren Fahrzeugen in den entsprechenden Parklücken. Bei entsprechender körperlicher Einschränkung dürfte das aber für einige Besitzer nicht unbedingt zielführend sein.

Sonderregelungen für Mobile

Ein Seniorenmobil bzw. ein Krankenfahrstuhl ist in erster Linie ein Fahrzeug und darf deshalb auf der Straße fahren. In diesem Fall müssen sich die Fahrer an die gleichen Verkehrsregeln halten wie Autofahrer. Darüber hinaus beinhalten die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein paar Sonderregelungen für Seniorenmobile:

  • Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Winterreifenpflicht.
  • Sie dürfen bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn parken und müssen von dort entfernt werden.
  • Sie dürfen einen Bussonderfahrstreifen befahren, sofern ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt.
  • Es muss kein Erste-Hilfe-Material im Seniorenmobil mitgeführt werden.
  • Seniorenmobile benötigen keine Rückfahrscheinwerfer.

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