Die Weischerstraße zum Neubaugebiet war bis kurz vor Pfingsten gesperrt. Die Fahrbahn wurde asphaltiert. © Sylvia vom Hofe

Große Feld

Im gefragten, neuen Baugebiet zwischen L 810 und Weischerstraße ist Vieles genau geregelt

Im gefragten Nordkirchener Baugebiet Große Feld III können sich Häuslebauer ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Alles ist aber nicht erlaubt.

Nordkirchen

, 12.06.2019 / Lesedauer: 3 min

Im Dezember hatte der Rat der Gemeinde Nordkirchen planerisch die Weichen gestellt, jetzt rollen die Baumaschinen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Baugebiet Große Feld III zusammengestellt.

Vor Pfingsten war die Weischersraße gesperrt. Warum? Die Straße ins künftige Wohngebiet Große Feld III sei asphaltiert worden, sagt Bauamtsleiter Josef Klaas. Es handele sich nicht etwa um einen endgültigen Ausbau, sondern um eine Lösung für die nächsten zwei, drei Jahre, in denen die Straße auch von Baumaschinen stark beansprucht werden wird.Zwischen dem Baugebiet und der L 810 ist ein Wall aufgeschüttet. Warum? Zum Lärmschutz der künftigen Bewohner. Der Verkehr auf der L 810 (Ermener Straße) ist so laut, dass eine solche Schutzmaßnahme nötig ist. Der aufgeschüttete Wall ist drei Meter hoch. Zur Straßenseite wird der Wall eingesät und begrünt. Wie er zur Seite der künftigen Häuser aussehen wird, ist noch offen. „Das liegt in der Entscheidung der Grundstückseigentümer“, sagt Josef Klaas. Ob Staudenbeet oder Kinderrutsche: ales möglich. Sind die Vorgaben zur Gestaltung locker? Nein. Der Bebauungsplan macht klare Vorgaben. Ganz aktuell: „Stein- und Kiesflächen oder ähnliches sind nicht zulässig“, heißt es zur Gestaltung der Vorgärten. Diese seien bis auf die notwendige Erschließung - also die Zufahrt zu Garagen und die Zuwegung zum Eingang - zu begrünen und gärtnerisch zu nutzen. Auch bei der Gestaltung der Grundstücksgrenze jenseits des Vorgartens gibt es Vorgaben: Die Grundstücke seien entlang von Fuß- und Radwegen, entlang der Haupterschließungsstraßen und entlang der öffentlichen Grünfläche - also des Spielplatzes im Osten des Bebauungsgebiets - mit einer Hecke einzugrünen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem innenliegenden Zaun. Mauern und unbegrünte blickdichte Zäune - etwa den sogenannten Stabmattenzäunen mit eingezogenen Kunststoffbändern - erteilt der Bebauungsplan eine klare Absage. Für wie viele Menschen entsteht im Wohngebiet Große Feld III ein neues Zuhause? Das lässt sich noch nicht so genau sagen. Denn nicht alle Grundstücke sind für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser vorgesehen. Auch Eigentums- und Mietwohnungen werden entstehen in den Häusern, die maximal zweieinhalb Geschosse haben dürfen. Unterm Strich werden so laut Gemeindeverwaltung rund 50 Wohneinheiten entstehen. Können kurzentschlossene Bauwillige dort noch zum Zuge kommen? Das wird eng. 90 Prozent der Grundstücke seien vergeben, schätzt Josef Klaas. Genau kann er das nicht sagen, denn die Gemeinde Nordkirchen ist nur eine Grundstückseigentümerin von vieren. Die sechs Grundstücke im Gemeindeeigentum (Kaifpreis: 170 Eurp pro Quadratmeter) sind schon zugesagt.

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