Der Hund gehört zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen, in etlichen Familien gehören die Vierbeiner fest dazu. Auch in Nordkirchen, wo etwa 10.400 Menschen wohnen, lebten im vergangenen Jahr 1002 Hunde. Das teilte Nordkirchens Pressesprecher Karim Laouari auf Anfrage der Redaktion mit. Im Jahr 2020 lebten 956 Hunde in der Gemeinde.
Für die Schlossgemeinde bedeuten viele Hunde auch mehr Einnahmen, denn die Hunde sind steuerpflichtig. 2020 nahm die Gemeinde 70.000 Euro Hundesteuer ein, 2022 waren es knapp 75.000 Euro. Nachdem die Hundesteuersatzung zum 1. Januar dieses Jahres geändert wurde, müssen Hundebesitzer nun tiefer in die Tasche greifen. So müssen nun 70 Euro Steuern pro Jahr und Hund gezahlt werden. Bei einem zweiten Hund zahlt jeder Hundebesitzer 84 Euro und bei einem dritten beträgt die Hundesteuer 96 Euro pro bestem Freund des Menschen.
Wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt, zahlen die Besitzer 500 Euro. Leben zwei gefährliche Hunde im Haushalt, werden 550 Euro pro Hund fällig. Welche Hunde unter die gefährlichen Rassen fallen, ist im Landeshundegesetz geregelt. Zu den gefährlichen Hunden gehören beispielsweise Pitbull Terrier, die American Bulldog und der Rottweiler. Auch für Mischlingshunde mit gefährlichen Rassen gilt dieser Steuersatz.
Einige Hunde von Steuer befreit
Die Steuern gelten ab dem ersten Monat, indem der Vierbeiner aufgenommen wird. Wenn der Hund verstirbt oder abgegeben wird, endet die Zahlung in dem selben Monat. Doch es gibt noch Ausnahmefälle, bei denen die Steuern niedriger sind oder gar nicht gezahlt werden müssen.
So sind beispielsweise die Diensthunde von Forstbeamten von der Steuerpflicht befreit. Auch sogenannte Assistenzhunde sind steuerbefreit. Dazu gehören beispielsweise Blindenhunde und Hunde, die taube oder hilflose Menschen begleiten. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerfreiheit ist das Besitzen eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen.
Zudem gibt es einige Fälle, in denen die Hundesteuer ermäßigt wird. Das gilt beispielsweise für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecke gehalten werden. Aber auch für Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen bewachen, das mehr als 400 Meter vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt, müssen weniger Steuern gezahlt werden.
