Hotelprojekt Nordkirchen „Neue Regelungen haben keine negativen Auswirkungen“

Von Gereon Stierl,
Hotelprojekt Nordkirchen: „Neue Regelungen haben keine negativen Auswirkungen“
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Mit ihrer Stellungnahme zum Hotelprojekt in Nordkirchen unterstellt Ihre Redakteurin, Frau vom Hofe, der Gemeinde Nordkirchen Heimlichtuerei und erweckt den Eindruck, dass durch die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens in ein „normales“ Bebauungsplanverfahrens ein Vertrauensverlust in die Verwaltung und die Politik in Nordkirchen entstanden sei.

Fakt ist, dass der ursprünglich vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf in dem Augenblick gescheitert war, als der ursprüngliche Vorhabenträger seine Planung einer Fortbildungsakademie durch die Absage des Landes NRW begraben musste.

Jetzt, wo sich abzeichnet, dass die Planung von einem oder mehreren Investoren viel mehr Zeit erfordert und sich auch die einzelnen Vorhaben, wie Schule, Schwimmbad, Gesundheitszentrum und Hotel ständig ändern, muss das Planungsverfahren sich diesen Gegebenheiten anpassen.

Keine negativen Auswirkungen

In einem „normalen“ Bebauungsplanverfahren, gekoppelt an einen städtebaulichen Vertrag, in dem alle wesentlichen Inhalte der Bauplanung geregelt werden sollen, können jetzt die in den politischen Gremien beschlossenen, detaillierten Vorstellungen zu dem Bauvorhaben genauso verankert werden, wie dies in dem ursprünglichen Verfahren möglich war. Damit wird rechtlich und tatsächlich das gleiche Ziel erreicht, wie dies bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren geschehen wäre.

Diese juristischen Notwendigkeiten in einem Planungsverfahren öffentlich zu diskutieren ist sicherlich möglich aber eher unüblich, da die neuen Regelungen inhaltlich keine negativen Auswirkungen haben.

Oder will Frau vom Hofe gar keine inhaltliche Auseinandersetzung sondern eher weiter Stimmung gegen ein von ihr zutiefst abgelehntes Projekt machen?

Zur Einordnung: Gereon Stierl ist Vorsitzender der SPD-Fraktion Nordkirchen.

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