Geflügelpest im Kreis Coesfeld nachgewiesen Weitere Hinweise im Kreisgebiet

Geflügelpest im Kreis Coesfeld nachgewiesen: Wildgans verendet
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Der Kreis Coesfeld meldet ein Fall von Geflügelpest. „Bei einer verendeten Wildgans, die am Klutensee in Lüdinghausen aufgefunden wurde, ist vergangene Woche das Virus der Geflügelpest nachgewiesen worden“, hieß es in einer Pressemitteilung der Kreises am Montagnachmittag (20. Februar).

Zudem vermeldete der Kreis, dass es weitere Hinweise auf verendetes Wildgeflügel – insbesondere Wassergeflügel – unter anderem im Stadtgebiet Lüdinghausen und in Rosendahl-Darfeld gebe. „An der Burg Vischering wurden ebenfalls drei tote Wildgänse gefunden; ein Kadaver wurde direkt zur Untersuchung auf den Erreger ins Labor geschickt.“

Hochansteckende Krankheit

Zum Hintergrund: Die Geflügelpestviren sind leicht übertragbar und können Hühner, Puten, Gänse, Enten, aber auch wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Ansteckungen des Menschen mit dem aktuellen Geflügelpestvirus H5N1 sind bisher nicht bekannt.

Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig Träger und Ausscheider der Viren – und können daher zur Ausbreitung der Viren und zur Einschleppung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und führt meistens zum Tod der infizierten Tiere.

Wenn die Geflügelpest im Haustierbestand ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes umgehend getötet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, und es wird eine Sperrzone um den jeweiligen Betrieb gebildet. Bei einem Geflügelpest-Ausbruch im Wildvogelbestand müssen keine Sperrzonen gebildet werden. In der Pressemitteilung des Kreises wurden Sperrgebiete jedoch nicht erwähnt.

Wenn weitere Fälle der Geflügelpest auftreten, wird eine Überwachungszone eingerichtet.
Wenn weitere Fälle der Geflügelpest auftreten, wird eine Überwachungszone eingerichtet. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der Kreis teilte weiterhin mit: „Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre getroffenen Maßnahmen in Sachen Biosicherheit zu kontrollieren, um eine Einschleppung des Geflügelpestvirus in den eigenen Geflügelbestand zu verhindern. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Hausgeflügel nur an jenen Stellen gefüttert und getränkt wird, die für Wildgeflügel unzugänglich sind, aber auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, ebenfalls für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.“

Aufstallung empfohlen

Diese Maßnahmen würden unabhängig von der Bestandsgröße und damit auch für kleinere Hobbyhaltungen gelten. Da die Geflügelpest bei Wildvögeln aktuell vermehrt vorkommt, empfiehlt das Kreis-Veterinäramt darüber hinaus für alle Geflügelhaltungen im Kreis Coesfeld die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen.

Der letzte Fall von Vogelgrippe in der näheren Umgebung geht auf den Oktober 2022 zurück. Damals war in einem Geflügelbestand in der Stadt Münster der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Am 19. Oktober vermeldete der Kreis Coesfeld dann: „Alle seuchenrechtlich erforderlichen Maßnahmen in den Schutz- und Überwachungszonen wurden mittlerweile durchgeführt.“

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