Es war der Klassiker: Fahrerflucht bei Dunkelheit. Allerdings mit Zeugen. In diesem Fall war sich der Fahrer aber keiner Schuld bewusst. Er hatte bei einem Rangiermanöver in Nordkirchen keinen Schaden festgestellt. Dennoch beschäftigte der Fall die Justiz fast zwei Jahre lang und landete schließlich sogar am Landgericht in Münster. Dort saß am Mittwoch (9. August) ein 58-jähriger Mann aus Lüdinghausen auf der Anklagebank.
Ursprünglich hatte er einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 80 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot bekommen. Dagegen legte er Widerspruch ein. Das zuständige Amtsgericht in Lüdinghausen senkte die Geldstrafe auf 1000 Euro und bestätigte das Fahrverbot. Doch auch das war dem Familienvater zu viel. Er ging in Berufung und hatte auch damit Erfolg.
Alles begann am 26. November 2021. Gegen 19 Uhr kam der Lüdinghausener zum Einkaufen nach Nordkirchen. Seinen Kastenwagen stellte er am Rand des Aldi-Parkplatzes ab. Nach dem Einkauf setzte er seinen Wagen zurück, als er plötzlich den schnellen Warnton seiner Ausparkhilfe hörte. Er bremste abrupt, dicht hinter einem schwarzen BMW, stieg aus und sah sich die Autos mit dem Licht seines Handys an. Einen Aufprall hatte er nicht bemerkt. Es war dunkel und nass. Beschädigungen stellte der Mann weder an seinem noch an dem anderen Auto fest. Also fuhr er nach Hause.
Von Zeuginnen bemerkt
Zeuginnen hatten den Vorgang bemerkt. Und wie sich später herausstellte, war der hintere Bereich des BMW doch beschädigt. Spuren des schwarzen Lacks fand die Polizei am KFZ-Kennzeichen des Unfallverursachers. Eine Werkstatt bezifferte den Schaden am BMW auf gut 1500 Euro.
Als der Lüdinghausener den Strafbefehl nach den Ermittlungen der Polizei bekam, erkannte er seinen Fehler. Das Strafmaß war ihm aber zu hoch. Das sah das Amtsgericht offenbar auch so und reduzierte die Geldstrafe im Widerspruchsverfahren auf 20 Tagessätze á 50 Euro. Bei weniger als 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter nicht als vorbestraft.

Geldzahlung für Prozessende
Dennoch legte der Mann auch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel ein. Damit stieß er bei der Vorsitzenden der Strafkammer gestern auf Verständnis, weil er weder im Vorstrafenregister noch in der Flensburger Verkehrssünderkartei einen Eintrag hatte. Die Richterin schlug eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung vor.
Die Staatsanwältin und der Verteidiger des Angeklagten waren einverstanden. Man einigte sich auf eine Summe von 500 Euro. Der Betrag geht an die Verkehrswacht Münster für Zwecke der Verkehrserziehung. Sobald das Geld überwiesen wird, ist die Sache für den Mann endgültig vom Tisch.
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