In einer Pressemitteilung gab die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) bekannt, dass Elektrokleingeräte und Altmetall in Zukunft nicht mehr eingesammelt werden. Diese Entscheidung ist in Absprache mit den Städten und Gemeinden gefallen. „Seit einiger Zeit ist die Sammlung über die 44 Wertstoffcontainer im Kreisgebiet nicht mehr wirtschaftlich und verursacht nicht unerhebliche Kosten für die Abfallgebührenzahler“, erläutert WBC-Geschäftsführer Stefan Bölte die Hintergründe der Maßnahme. „Zuvor hatten die Erlöse für das eingesammelte Material die Sammelkosten abgedeckt.“ Hinzu komme, dass die Instandhaltung der mittlerweile zehn Jahre alten Behälter im nächsten Jahr sehr teuer sein würde.
Zu den Orten, in denen Behälter demnach entfernt werden, gehören unter anderem:
- Ascheberg Mitte: Industriestraße 1, Herberner Straße (gegenüber DRK)
- Davensberg: Am Bahnhof
- Herbern: Talstraße
- Nordkirchen Mitte: Aspastraße 7, Am Bauhof
- Südkirchen: Friedhofsweg, Parksportgelände
- Capelle: Oskamp, Parkplatz Friedhof
Alternativen sind vorhanden
Die WBC bedaure diesen Schritt, allerdings gebe es inzwischen sinnvolle und kostengerechte Alternativen. Stefan Bölte hebt hervor, dass Elektrogeräte und Altmetalle weiterhin an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Außerdem gibt es seit Juli 2022 eine Rücknahmeverpflichtung des Lebensmittel- und Elektrogeräteeinzelhandels, was Elektrogeräte betrifft. „Unseres Erachtens bestehen ausreichend Alternativen, die für die Gebührenzahlerinnen und Zahler zudem kostenneutral sind.“
Das bedeutet: Alte Elektro-Kleingeräte können auch beispielsweise im Aldi, Edeka, Rewe, oder im Elektrofachhandel und im Baumarkt abgegeben werden. Ob sie dort gekauft wurden, spielt keine Rolle. Die Verwertungs- und Entsorgungskosten müssen der Handel und der Gerätehersteller tragen. Zu Elektro-Kleingeräten gehören unter anderem Anrufbeantworter, Bohrmaschinen, Handys, oder Digitalkameras.
Die Städte und Gemeinden bitten ihre Bürgerinnen und Bürger daher, ab nächstem Jahr keine Elektrogeräte und Altmetalle zu den ehemaligen Standorten zu bringen. Das unerlaubte Abstellen von Altgeräten an ehemaligen Containerstandorten wäre eine erhebliche Ordnungswidrigkeit und soll konsequent geahndet werden.
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