Mehrfach hatte in den vergangenen Tagen eine falsche Beschilderung bei der Sanierung der L810 in Nordkirchen für Verwirrung gesorgt. Einerseits wurde auf eine angebliche Sperrung zwischen Südkirchen und Nordkirchen hingewiesen, die es so erst im zweiten Bauabschnitt der Sanierung in etwa drei Wochen geben wird. An anderer Stelle werden Autofahrer, die aus Capelle kommen, angewiesen, nach links Richtung Südkirchen abzubiegen, obwohl der normale Weg nach Nordkirchen noch frei ist.
Straßen NRW als zuständiges Unternehmen für die Maßnahmen kündigte auf Anfrage zu diesen Fehlern am Gründonnerstag an: „Wir werden die Beschilderung im Verlauf der nächsten Woche noch an der ein oder anderen Stelle anpassen.“ Offensichtlich ist an mehreren weiteren Orten die Wegführung bereits der noch nicht erfolgten zweiten Bauphase angepasst, was aktuell für kuriose Szenen sorgt. So fahren ortskundige Verkehrsteilnehmer trotz der Beschilderung natürlich auf der keineswegs gesperrten Route.
Anlieger dürfen zum Sportplatz
Ähnliche Verwirrung gibt es auch an der Straße „Am Schloßpark“. An beiden Seiten der Straße steht ein „Durchfahrt verboten“-Schild für Autos und Motorräder, mit den Ausnahmen „Anlieger frei“ und „Linienverkehr frei“. Auch im Zuge der allgemeinen Unsicherheit, welchen Schildern mittlerweile in Nordkirchen noch zu trauen ist, wird die Straße, die auch am Sportplatz des FC Nordkirchen vorbeiführt, weiterhin rege befahren. Manfried Kuliga, Ratsmitglied der Grünen-Fraktion, der sich im ADFC für Interessen der Radfahrer engagiert, weist auf die Schwierigkeiten beim FCN-Heimspiel am Sonntagnachmittag hin. „Die Straße Am Schloßpark ist mit Schildern gesperrt, wird aber vollgeparkt (und das sind gewiss nicht nur Anlieger, wenn sich Sportsfreunde als solche hier gerne verstehen)“, stellt er in einem Brief an diese Redaktion fest.
Aber sind die Schilder an der Straße korrekt oder führen auch sie unkundige Autofahrer in die Irre? Eine Sprecherin von Straßen NRW erklärt am Donnerstag (6. April) auf Anfrage dieser Redaktion: „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die aufgebaute Beschilderung auch für den jetzigen Bauabschnitt gültig ist.“ Das würde allerdings bedeuten, dass nur Anlieger die Straße Am Schloßpark nutzen dürfen. Als Anlieger gilt eine Person, die ein an der betreffenden Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchte. Es spielt dabei wohlgemerkt keine Rolle, ob das Anliegen tatsächlich erfolgreich ist. Demnach wären Besucher des entsprechenden Fußballspiels also durchaus Anlieger. Die Straße lediglich als Abkürzung zu nutzen, wäre aber für normale Autofahrer verboten. Warum die Straße allerdings zu diesem Zeitpunkt gesperrt werden muss, bleibt für viele Verkehrsteilnehmer unklar.
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