Bearbeitung der Wohngeld-Anträge verzögert sich Gemeinde Nordkirchen nennt Notfall-Lösung

Notfall-Lösung für Bearbeitung der Wohngeld-Anträge
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Mit der Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben mehr Menschen einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für das Wohnen. Auch sollen Anspruchsberechtigte künftig mehr Geld bekommen. Die Gemeinde Nordkirchen rechnet mit einer steigenden Zahl von Anträgen.

„Die Prognose geht von einer Verdreifachung aus, sodass - sollte dies eintreffen - knapp 390 Haushalte einen Wohngeldanspruch hätten“, verrät Gemeindesprecher Karim Laouari. „Ob dies tatsächlich so kommt und auch jeder den Anspruch geltend macht, lässt sich aktuell aber nicht beantworten.“

Fest steht, dass Ende Dezember 2022 etwa 130 Haushalte in Nordkirchen Wohngeld bezogen haben. Wie viele Personen damit von den Wohngeldleistungen profitieren, kann die Verwaltung allerdings nicht mitteilen. Auch kann die Gemeinde nicht verraten, wie hoch die Unterstützung ist. „Das lässt sich so pauschal nicht beantworten“, merkt Laouari an. „Die Wohngeldzahlung hängt immer von der jeweiligen Haushaltsgröße, dem vorhandenen Einkommen und den Kosten der Unterkunft ab.“

In NRW betrug die durchschnittliche Zahlung von Wohngeld zuletzt etwa 209 Euro. Dieser Wert dürfte bald deutlich steigen, denn: „Grundsätzlich ist durch die Reform von einer Verdoppelung des Wohngeldanspruchs auszugehen, wobei dieser in jedem Fall eine individuelle Höhe hat.“

Kein zusätzliches Personal

Eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung bearbeitet derzeit die Anträge auf Wohngeld, so Laouari. Anders als in Selm oder Lünen soll sich an der Personalsituation auch nichts ändern: „Zusätzliches Personal einzustellen, ist derzeit nicht geplant.“

Der Moment der Änderung beim Anspruch auf Wohngeld ist laut Gemeinde unglücklich gewählt. „Grundsätzlich ist es äußerst schwierig, eine Wohngeldreform zu einem Zeitpunkt umzusetzen, zu welchem auch andere bedeutende Rechtsänderungen erfolgen, wie beispielsweise das Bürgergeld und leider die technischen Möglichkeiten noch keine rechtssichere Umsetzung ermöglichen“, kritisiert der Gemeindesprecher.

So müssen sich vor allem die Nordkirchenerinnen und Nordkirchener gedulden, die einen Erstantrag auf Wohngeld stellen. „Ab April wird es möglich sein, rechtskonform zu bescheiden. Durch mehr eingehende Anträge kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen“, teilt Karim Laouari mit.

Vorschusszahlungen möglich

Mittelweile gehen laut Gemeinde geschätzt knapp die Hälfte bis zwei Drittel der Anträge online ein, der Rest werde weiterhin in Papierform eingereicht. Bei der Bearbeitung mache das aber keinen Unterschied. „Grundsätzlich hängt die Bearbeitungsdauer eher damit zusammen, ob der Antrag vollständig abgegeben wird oder noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, egal ob digital oder in Papierform“, so Karim Laouari.

Online-Formular des Wohngeld-Antrags
Auch mittels Online-Formular ist ein Antrag auf Wohngeld möglich. Die Bearbeitungszeit wird dadurch aber nicht verkürzt. © Screenshot Görlich

Zur Frage, ob die Gemeinde noch Möglichkeiten sieht, die Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge zu verkürzen, antwortet der Gemeindesprecher: „Nein.“

Wer auf die höheren Zahlungen der Wohngeldstelle zwingend angewiesen ist und nicht bis April warten kann, dem bietet die Gemeinde an: „In dringenden Fällen, in welchen sich aufgrund der längeren Bearbeitungszeit ein dringender Bedarf abzeichnet, können auch vorläufige Vorschüsse gezahlt werden. Diese Leistungen können allerdings bei der endgültigen Berechnung abweichen.“

Für einen sogenannten Kurzbescheid, der Vorschusszahlungen ermöglicht, müssen zunächst lediglich der Mietvertrag sowie eine aktuelle Vermieterbescheinigung und der Jahresverdienst aller Haushaltsmitglieder vorgelegt werden. Weitere Unterlagen werden dann erst für einen endgültigen Wohngeld-Bescheid benötigt.

Unter www.wohngeldrechner.nrw.de kann errechnet werden, ob und in welcher Höhe ein persönlicher Anspruch auf Wohngeld vorliegt. Im Anschluss kann online ein Antrag gestellt werden.