Für viele Motorradfahrer ist die Saison jetzt gestartet. Doch die ersten Touren auf dem Motorrad dürfen auch erfahrene Biker nicht unterschätzen, sagen Polizei und Auto Club Europa (ACE). © Karim Laouari (Archiv)

Motorradlärm

Anwohner-Ärger über Motorradlärm: Diese Strafen drohen bei zu lauten Motorrädern

Einige Nordkirchener sind genervt von zu lauten Motorrädern. Polizeihauptkommissar Frank Brambrink erklärt, ab wann ein Motorrad zu laut ist und was für Strafen den Fahrern drohen.

Nordkirchen

, 27.10.2019 / Lesedauer: 3 min

Die Straßen rund um Nordkirchen sind beliebte Strecken für Motorradfahrer. Ein Anwohner möchte nun etwas gegen den Lärm der Fahrzeuge unternehmen. Wie groß das Problem der zu lauten Motorräder ist und welche Strafen es bei Verstößen gibt, erklärt Polizeihauptkommissar Frank Brambrink.

Vor allem an Wochenenden „ist der Kreis Coesfeld erstes Ziel von Motorradfahrern aus dem Ruhrgebiet oder den Niederlanden“, sagt Brambrink. „Für direkte Anwohner von stark befahrenden Motorradstrecken kann die Lärmbelastung dann schon sehr hoch sein.“

Unterschiedliche Lautstärken sind erlaubt

Wie laut ein Motorrad sein darf, ist allerdings unterschiedlich. „Die zuständige Lautstärke ist im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung angegeben“, erklärt Brambrink.

Sofern sie technisch dafür ausgerüstet ist, messe die Polizei bei Kontrollen die Lautstärke der Maschinen an Ort und Stelle im Stand. Dabei handelt es sich um eine Vormessung. „Ist der Wert um mindestens fünf Dezibel erhöht, erfolgt eine gerichtsverwertbare Schallpegelmessung beim TÜV“, sagt er.

Bei Kontrollen sind etwa zehn bis zwanzig Prozent zu laut

Als häufigste Veränderung zur Erhöhung der Lautstärke nennt der Polizeihauptkommissar das Entfernen des Endschalldämpfers. Dieser wird auch als sogenannter „dB-Killer“ bezeichnet, da er die Lärmemission verringert.

Genaue Angeben, wie groß der Anteil der zu lauten Motorräder, die oft auch als „Kräder“ bezeichnet werden, ist, könne er aber nicht machen, so Brambrink.

Er schätzt aber, dass „bei Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen von Krad-Einsätzen circa zehn bis zwanzig Prozent der Kräder zu laut sind“. Im Laufe der vergangenen Jahre, so vermutet er, habe es aber keine großen Veränderungen in der Anzahl der zu lauten Motorräder gegeben.

Mehrere Punkte in Flensburg und über 100 Euro Strafe

Wer von der Polizei mit einem zu lauten Motorrad erwischt wird, kann unterschiedlich bestraft werden:

Eine defekte Schalldämpferanlage kostet 20 Euro Verwarngeld.Motorradfahrer, die den Endschalldämpfer ihres Fahrzeugs entfernt haben, müssen 50 Euro Verwarngeld zahlen. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.Wenn die Auspuffanlage des Motorrads verändert wurde und mindestens 110 Dezibel überschritten wurden, wird die Weiterfahrt untersagt, eine Anzeige erstattet und das Motorrad wird beim TÜV geprüft. Der Fahrzeughalter muss 135 Euro zahlen und bekommt drei Punkte in Flensburg, der Fahrzeugführer muss 90 Euro zahlen und erhält einen Punkt.Bei ausländischen Motorrad-Zulassungen findet die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Anwendung, daher erwartet den Fahrer dann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro für das Führen eines unvorschriftsmäßigen Fahrzeuges. Gegebenenfalls wird auch die Weiterfahrt untersagt.

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