500 kinderpornografische Fotos auf dem Handy Nordkirchener (60) scheitert mit Berufung vor Gericht

500 kinderpornografischen Fotos: Nordkirchener (60) scheitert mit Berufung
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Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Dateien: Dafür musste sich ein 60-jähriger Mann aus Nordkirchen am Dienstag vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Münster verantworten. Am 8. Januar hatte das Amtsgericht Lüdinghausen den Angeklagten wegen dieser Straftaten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Bewährung bekam der Nordkirchener nicht, weil er schon mehrfach einschlägig vorbestraft war. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Berufung ein, über die nun in Münster verhandelt wurde. Wie sein Verteidiger erklärte, wolle man damit eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung erreichen. Die Vorwürfe hatte der Mann schon in Lüdinghausen vollständig eingeräumt.

Im Internet hatte der Angeklagte mit einem anderen Nutzer gechattet und dabei auch verbotene Fotos ausgetauscht. Die Polizei wurde darauf aufmerksam und durchsuchte im September 2022 die Wohnung des Angeklagten. Dabei entdeckte sie 73.000 Bilder auf dem Handy des Mannes. Mindestens 500 davon hatten eindeutig kinderpornografischen Inhalt. Darauf konzentrierte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage.

Angeklagter bereits in Therapie

Was die vorsitzende Richterin am Dienstag aus dem erstinstanzlichen Urteil vortrug, klang drastisch. Die Dateien zeigten Missbrauch in verschiedenen Konstellationen: erwachsene Frauen mit kleinen Jungen, Männer mit Mädchen und Jungen. Sogar sexueller Kindesmissbrauch mit einem Tier war dabei. Die schlimmsten Bilder zeigten Vergewaltigungen weiblicher Kleinkinder und Babys.

Der Angeklagte äußerte tiefe Reue. Er habe verstanden, welche Gewalt an Kindern hinter diesen Fotos stecke. Die Ursache für seine Taten führte er auf einen psychischen Defekt zurück. Um diesen nachhaltig zu behandeln, mache er seit einem Jahr eine Therapie. Eine frühere Therapie sei falsch gewesen. Mit seiner jetzigen Psychologin sei er nun auf dem richtigen Weg. Im Gefängnis könne seine seelische Störung aber nicht ausreichend behandelt werden. Das sehe auch seine Therapeutin so. Und dies betonte auch der Verteidiger.

Berufung verworfen

Der Staatsanwalt ließ sich von diesen Ausführungen nicht beeindrucken. Der Angeklagte habe seine Chance gehabt. Trotz Hafterfahrung und einer Therapie sei er rückfällig geworden. Zur Verteidigung der Rechtsordnung sei die Gefängnisstrafe des Amtsgerichts geboten gewesen.

Das sah die Kammer am Ende genauso und verwarf die Berufung des Nordkircheners. Trotz des Geständnisses und seiner Bemühungen um therapeutische Behandlung sei die Entscheidung in der Vorinstanz richtig gewesen. Die Vorsitzende bezeichnete das Urteil als angemessen und maßvoll.