Das Amtsgericht Lünen hat der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten Dr. Hubert Seier vorgeschlagen, das gegen diesen eingeleitete Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs vorläufig einzustellen. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag (8. November) auf Nachfrage dieser Redaktion mit.
Damit wird es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, wenn alle Beteiligten des Verfahrens zustimmen. Seitens des Strafverteidigers von Dr. Seier sei noch um eine Frist zur Stellungnahme gebeten worden; eine Zustimmung zu der Einstellung liege noch nicht vor, fügte die Gerichtssprecherin hinzu.
Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung zu
Dr. Hubert Seier meinte am Freitag zur Anregung des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen: „Das ist mir noch zu wenig.“ Aus juristischer Sicht sei er kein Betrüger; den Anklagevorwurf des „gewerbsmäßigen“ Betruges habe das Gericht zwischenzeitlich schon einkassiert. „Ich werde für meine Unschuld kämpfen“, so Seier gegenüber dieser Redaktion.
Die Staatsanwaltschaft in Dortmund bestätigte hingegen, dass die Anklagebehörde der Anregung des Gerichts bereits am 30. Oktober zugestimmt habe. Das Verfahren soll nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden.
Die vorläufige Einstellung wäre nach dem Vorschlag des Gerichts mit einer Geldauflage von 10.000 Euro verbunden. Dieses Geld ginge, je nach Verfügung des Gerichts, entweder an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse. Würde dieser Betrag in einer festgelegten Frist von dem Beschuldigten gezahlt, wäre das Strafverfahren endgültig einzustellen und die Vorwürfe könnten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Der angewendete StPO-Paragraf sieht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung vor, wenn eine Geldauflage geeignet erscheint, das öffentliche Interesse an einer weiteren Strafverfolgung zu beseitigen. Zudem darf die „Schwere der Schuld“ dieser Form der Verfahrensbeendigung nicht entgegenstehen.
Seier zahlte Geld bereits 2022 zurück
Zu diesen Annahmen war das Gericht nach monatelanger Prüfung offenbar gekommen. Die Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 17 Fällen war bereits Anfang 2024 vor dem Schöffengericht in Lünen erhoben worden.
Demnach sollte Dr. Hubert Seier Verdienstausfall doppelt abgerechnet haben: als Ratsmitglied bei der Stadt Selm, obwohl er die Beträge bereits vom Kreis Unna für seine Tätigkeit als Mitglied des Kreistags erhalten haben soll. Seier hatte in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass er als Vorsitzender lediglich gemeinsame Sitzungen der beiden Fraktionen, denen er angehört, abgehalten habe. Im Ergebnis seien dadurch sogar abrechnungsfähige Kosten eingespart worden.
Verdienstausfall wird selbstständig berufstätigen Mandatsträgern für die Zeit ihrer ehrenamtlichen Gremienarbeit geleistet. Seier hatte bereits im Jahr 2022 jeweils rund 1.800 Euro an die Stadt Selm und den Kreis Unna zurückerstattet. Seiers Verteidiger hatte schon vor einigen Monaten einen Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung beim Gericht gestellt.