Bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Recklinghausen kam jüngst eine Doppelhaushälfte nebst Anbau in Herten-Scherlebeck unter den Hammer. Laut Exposé wurde das Haus im Jahr 1909 erbaut. Die 82 Quadratmeter Wohnfläche verteilen sich auf zwei Etagen. Das Haus ist unterkellert und das Dachgeschoss ist ausgebaut. Ein Gutachten beziffert den Verkehrswert des Gebäudes auf 180.000 Euro. Das Besondere: Die Besitzer haben die Versteigerung selbst beantragt – „zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“, wie es in der Ankündigung zum Versteigerungstermin heißt.
Teilungsversteigerung heißt dieser Sonderfall. Sie kommt beispielsweise zum Tragen, wenn ein Ehepaar eine Immobilie gemeinsam besitzt und sich nach einer Scheidung nicht verständigen kann, wie das Haus künftig genutzt werden soll. Bei der Hertener Doppelhaushälfte war das augenscheinlich der Fall.
Mindestgebot bei rund 43.750 Euro
Neben den beiden Hauseigentümern waren bei Amtsgericht sieben potenzielle Käufer erschienen. Das Mindestgebot wurde auf rund 43.750 Euro festgesetzt. Nach 30 Minuten Biet-Zeit fanden sich zwei Interessenten, die Angebote abgaben. Mit 46.700 Euro gab ein Hertener das höchste Gebot ab - weit entfernt vom mutmaßlichen Wert der Immobilie. Er erhielt jedoch nicht den Zuschlag. Die Hausbesitzer verständigten sich kurzerhand darauf, das Verfahren einzustellen.