Als sich zu Beginn des Jahres 2020 die Corona-Seuche in rasender Geschwindigkeit über die Welt ausbreitete, war klar: Unsere Schutzvorkehrungen sind erbärmlich. Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und viele andere schlugen Alarm. Es fehlte an Masken, Schutzkitteln, Schutzanzügen und Schutzvisieren, einfach an allem.
Also entschlossen sich Bund und Länder, auch NRW, an Schutzausrüstung aufzukaufen, was irgendwo auf der Welt verfügbar war. Der Preis spielte keine Rolle.
Jetzt wird langsam deutlich, dass dabei aus Vorsicht viel zu viel eingekauft wurde. Und das hat seinen Preis. Wie hoch der ist, das geht jetzt aus der Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat hervor.
Zuvor hatte die Landesregierung bereits Ende Februar erste Zahlen genannt. Aus beidem zusammen lässt sich jetzt erkennen, wie groß die Menge an Schutzausrüstung ist, die das Land zu viel eingekauft hat.
Waren im Wert von 16,9 Millionen Euro reif für den Müll
Unterm Strich können schon jetzt mehr als 15,7 Millionen Schutzmasken nicht mehr verwendet werden, weil ihr Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Sie müssen vernichtet werden, ein Teil ist bereits verbrannt worden.
Nach Angaben der Landesregierung handelt es sich bei den zu vernichtenden oder bereits verbrannten Materialien um Schutzausrüstungen im Wert von 16,9 Millionen Euro.
Dabei dürften die tatsächlichen Kosten noch deutlich höher sein, denn die Landesregierung schreibt dazu: „Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich an der vom Bund beschafften und dem Land bereitgestellten Ware anteilig pauschal an den Kosten beteiligt. Eine Berechnung des tatsächlichen Warenwertes ist daher ausschließlich für die vom Land Nordrhein-Westfalen selbst beschaffte Ware möglich.“
Hinzu kommen die Kosten für die Lagerung, die sich allein bis Ende 2022 auf mehr als 9 Millionen Euro angehäuft haben.
Eine EU-Verordnung verhindert die sinnvolle Weiterverwendung
Und warum hat die Landesregierung nicht längst nicht benötigte Schutzausrüstung weiter verkauft, statt das Verfalldatum abzuwarten und die Dinge dann zu vernichten? Die Antwort führt einmal mehr in den Dschungel der Bürokratie, denn, so schreibt das Land: „Eine Überlassung der für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Ausland beschafften, nicht abgelaufenen Warenbeständen ist für eine Verwendung innerhalb der EU nicht statthaft.“
Jetzt, so erläutert das Land, prüfe man, ob man die funktionsfähigen und noch nicht abgelaufenen Schutzausrüstungen beispielsweise an Hilfsorganisationen in Staaten außerhalb der EU abgeben könne oder als persönliche Schutzausrüstung zu anderen Zwecken nutzen könne. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, schreibt das Land in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage.
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