
Immer wieder setzt der Zoll mit Kontrollen in Shisha-Bars Nadelstiche, zuletzt auch in Recklinghausen. © picture alliance/dpa
Zoll stellt in Kiosk in Recklinghausen ein Kilo Betäubungsmittel sicher
Kontrollen in Shisha-Bars und Büdchen
Unversteuerter Shisha-Tabak, gefälschte E-Zigaretten, Betäubungsmittel: Das ist die Bilanz einer Kontrolle des Zolls im Ruhrgebiet. Ein Kiosk in Recklinghausen schießt dabei den Vogel ab.
An drei Tagen (8., 10. und 11. Juli) überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund Shisha-Bars und Kioske in Recklinghausen, Dortmund, Gelsenkirchen und Herne. Und sie wurden fündig: 20 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak (teilweise mit gefälschten Steuerzeichen), mehr als 200 Dosen verbotene Tabakerzeugnisse („Snus“), mehr als 400 gefälschte E-Zigaretten und mehr als zwei Kilogramm Betäubungsmittel (CBD-Marihuana und -Haschisch) standen am Ende zu Buche. Ein Kiosk in Recklinghausen schoss bei letztgenanntem Posten den Vogel ab – alleine eins der zwei Kilos CBD-Produkte fanden die Zollbeamten dort.
Darüber hinaus kann Andrea Münch, Sprecherin des Hauptzollamts Dortmund, keine detaillierten Angaben zu den in Recklinghausen sichergestellten Mengen und Örtlichkeiten machen. Drei der insgesamt sieben kontrollierten Shisha-Bars befinden sich in der Festspielstadt. Zwei Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen portionsweiser Abgabe von Wasserpfeifentabak erwartet die Betreiber. „Shisha-Tabak darf nur in 25-Gramm-Dosen verkauft werden“, erklärt Münch dazu. „Aber einige Betreiber kaufen größere Gebinde und verkaufen verbotenerweise kleinere Einheiten, um mehr Gewinn zu erzielen.“ Die Zoll-Sprecherin vergleicht das mit dem Verkauf von Zigaretten, die bekanntlich auch nur schachtelweise verkauft werden dürfen.

In Recklinghausen durchsuchte der Zoll drei Shisha-Bars und drei Kioske. Unter anderem fanden die Beamten dort unversteuerten Wasserpfeifentabak. © Hauptzollamt Dortmund
Betreiber von Shisha-Bars und Kiosken erwarten Strafverfahren
Nicht nur Shisha-Bars, auch Kioske wurden bei der Aktion überprüft. Drei der insgesamt 16 kontrollierten Büdchen befinden sich in Recklinghausen. Dort stießen die Beamten Strafverfahren an – wegen Steuerhehlerei, wegen Verstoßes gegen das Markengesetz (im Rahmen der sogenannten Eilzuständigkeit, die originäre Zuständigkeit liegt bei der Polizei) und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (ebenfalls Eilzuständigkeit). Wie bereits erwähnt, wurde in einem Kiosk in Recklinghausen ein Kilogramm an CBD-Produkten beschlagnahmt.
Dazu Sprecherin Münch: „Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringen Rausch-Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar. Durch den Verkauf von THC-haltigem und konsumfähigem Material macht sich der Betreiber wegen Handels und der Käufer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar. Den Verkäufer erwartet beim Verkauf sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handels von Betäubungsmitteln.“ Es gebe allerdings auch legale Verkaufsmöglichkeiten, das hänge von der Verkaufsform und entsprechenden Genehmigungen ab. „CBD-Marihuana ist oft auch mit synthetischem Cannabis angereichert“, sagt Münch. „Als Konsument weiß man gar nicht, was man da konsumiert.“
„Snus“ ist Oraltabak, der in der gesamten EU mit Ausnahme von Schweden
verboten ist.
Zuhören, beobachten, nachfragen und die Erkenntnisse anschaulich und kurzweilig bei Leserinnen und Lesern abliefern: Das macht guten Journalismus für mich aus. Und das Große im Kleinen zu finden. Aufgewachsen am „Westfälischen Meer“ (Möhnesee), habe ich erste journalistische Erfahrungen in der Soester Börde gesammelt. 2003 dann Umzug ins Ruhrgebiet. Seit 2015 Redakteur beim Medienhaus Bauer, seit März 2021 bei der Recklinghäuser Zeitung. Großes Faible für Filme, Serien, Musik und Belletristik, aber auch fürs Unterwegssein.