„In der Polizeischule nur geschlafen“ Richter (74) wettert gegen Polizisten - 3000 Euro Geldbuße

„Legastheniker“ : Richter (74) ledert gegen Polizisten
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Nach einem hitzigen Wortgefecht mit einem Polizeibeamten in der Wittener Polizeiwache muss ein pensionierter Richter (74) aus Wetter eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Berufungsprozesses am Bochumer Landgericht.

In erster Instanz war der langjährige Vorsitzende Richter einer Bochumer Strafkammer noch wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe (4.750 Euro) verurteilt worden.

Es war am 23. April 2022 gegen 13.45 Uhr, als der pensionierte Richter auf der Polizeiwache in Witten aufgetaucht war. Weil er offenbar kurz zuvor auf der Oberstraße mit seinem Außenspiegel im Vorbeifahren einen Pkw geschrammt hatte, wollte der Pensionär vorsorglich auf der Wache vorsprechen.

Als einer der Beamten daraufhin die Personalien des heute 74-Jährigen feststellen und eine Anzeige wegen Unfallflucht fertigen wollte, soll die Situation völlig eskaliert sein.

„Status wie ein Hausmeister von der Sonderschule“

Das Wittener Amtsgericht stellte im Juli 2023 in erster Instanz fest, dass der pensionierte Richter einen Wittener Polizeihauptkommissar nicht nur als „Legastheniker“ beleidigt, sondern den Mann auch geduzt und so beschimpft hat: „Du hast den Status wie ein Hausmeister von der Sonderschule.“ Außerdem soll der Satz gefallen sein: „Du hast wohl in der Polizeischule nur geschlafen.“ Und: „Du bist wohl frustriert, weil du nur den Pförtner spielen darfst.“

Der pensionierte Richter, ein früherer Amateurboxer und 2014 nach einem Fausthieb in einem Nachbarschaftsstreit als „Box-Richter von Bochum“ in den Schlagzeilen, konterte die Beleidigungsvorwürfe am Dienstag, 30. Januar, so: „Da ist nichts dran.“ Im Gegenteil: Er sei von dem Wittener Beamten durchweg niedergemacht und gedemütigt worden, wie er es „im Leben noch nicht erlebt“ habe.

3.000 Euro an die Bochumer Tafel

Allen Unschuldsbeteuerungen zum Trotz willigte der 74-Jährige nach einer Beratungspause völlig überraschend in ein richterliches „Friedensangebot“ ein: Und stimmte ebenso wie die Staatsanwaltschaft einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu. Zahlt der Richter binnen drei Monaten 3.000 Euro an die Bochumer Tafel, wird das Beleidigungs-Verfahren endgültig eingestellt.

Berufungsrichter Jens Happe hatte signalisiert, dass die Äußerungen des 74-Jährigen zwar „rechtlich heikel“, unterm Strich aber wohl durchaus als Beleidigungen zu bewerten seien. „Für die Nerven aller Beteiligten“ scheine aber eine Verfahrenseinstellung „das Beste zu sein“. Der pensionierte Richter nahm zudem auch sämtliche seinerseits gegen den Polizeibeamten gestellten Strafanträge zurück.