„Wunder von Bochum“ - 13-Meter-Sturz endet auf Müllsäcken Mann von Trio aus dem Fenster geworfen?

Wunder von Bochum: Fenstersturz aus 13 Metern endet auf Müllsäcken
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Nach einem dramatischen Sturz eines Mannes (36) aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Bochum-Weitmar stehen jetzt drei Männer (27,28,33) aus Bochum und Essen vor Gericht. Das Trio soll das spätere Opfer aus einem Fenster 13 Meter in die Tiefe geworfen haben, um es zu töten – Müllsäcke erwiesen sich am Ende als Lebensretter.

Auslöser dafür, dass die drei Männer frühen Morgen des 20. Oktober 2024 an dem Mietshaus im Bochumer Südwesten aufgetaucht sein sollen, war offenbar ein Telefonanruf. Eine in der dritten Etage des Haus lebende Bekannte der Angeklagten soll sich über Störungen aus der Nachbarwohnung über ihr beklagt haben.

Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann wirft den drei Männern vor, sich nach dem Eintreffen zunächst mit Messern bewaffnet und sodann die Wohnung im vierten Obergeschoss gestürmt und die Wohnungsinhaberin ins Gesicht geschlagen zu haben. Das spätere Sturzopfer war bei der Frau offenbar zu Besuch.

Nach Faustschlägen, durch die der 36-Jährige laut Anklage zu Boden ging, hoben die Männer den angeblichen Störenfried „zu dritt an, um ihn durch einen Wurf aus dem geöffneten Fenster zu töten“, so die Anklageschrift.

Der 36-Jährige stürzte 13 Meter in die Tiefe und landete - kaum zu glauben, aber wahr - auf unten zufällig platzierten Müllsäcken. Wodurch er den Sturz letztlich wie durch ein Wunder überlebte. Der 36-Jährige zog sich einen Bruch an der Rückenwirbelsäule zu, musste operiert und einige Tage stationär behandelt werden.

Der "Fensterwurf-Prozess" findet vor dem Bochumer Schwurgericht statt.
Der "Fensterwurf-Prozess" findet vor dem Bochumer Schwurgericht statt. © Bernd Thissen/dpa

Zwei der jetzt angeklagten Männer waren damals in Tatortnähe festgenommen worden, ein dritter Mann stellte sich später selbst. Seit knapp sechs Monaten sitzt das Trio in U-Haft. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Wie am Rande des Prozessauftaktes vor dem Bochumer Schwurgericht bekannt wurde, gab es im März 2025 eine weitere Festnahme. Denn der Vater und der Bruder eines Angeklagten sollen das Sturzopfer massiv eingeschüchtert und letztlich dazu gebracht haben, bei einem Rechtsanwalt eine eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben.

In der Erklärung soll der 36-jährige Mann nun plötzlich versichert haben, dass er gar nicht aus dem Fenster geworfen worden sei. Nachdem die mutmaßliche „Verdunkelungsaktion“ bei den Ermittlungsbehörden angekommen war, war es erst zu einem SEK-Einsatz und danach zur Festnahme des Vaters eines Angeklagten gekommen.

Der Bruder des Angeklagten ist untergetaucht. Gegen den Anwalt, der 2000 Euro Honorar kassiert haben soll, wurden mutmaßlich wegen Anhaltspunkten, eine Konfliktlösung im Wege einer illegalen „Paralleljustiz“ gefördert zu haben, offizielle Ermittlungen eingeleitet.

Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen

Zum Prozessauftakt vor dem Bochumer Schwurgericht, bei dem sich noch kein Angeklagter geäußert hat, erklärte Richter Volker Talarowski, dass der Prozess an den kommenden Verhandlungstagen unter verschärften Sicherheitsbedingungen stattfinden werde.

Stand jetzt ist frühestens Mitte Juni 2025 mit einem Urteil zu rechnen.