Es hat am 21. Dezember der kalendarische Winter begonnen, der meteorologische dauert schon seit dem 1. Dezember an. Diese Jahreszeit bringt nun einmal gewisse Unbilden mit sich. Dennoch warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor Gefahren, die sich im gesamten Kreisgebiet auftun können – in einem der Fälle wird sogar Warnstufe 2 ausgerufen.
Von Samstagabend (4. Januar) bis Sonntagabend (5. Januar) gelten gleich vier Warnungen des DWD für den Kreis Unna und auch darüber hinaus. Die beiden ersten beiden amtlichen Warnmeldungen gelten ab 18 Uhr.
Frost und Schneefall
Demnach kann es sehr rutschig werden auf Straßen und Gehwegen. Es bestehe bis zum Sonntagmorgen um 8 Uhr vereinzelt Glättegefahr. Wegen der tückischen Rutschgefahr sollte vor allem das Verhalten im Straßenverkehr angepasst werden.
Ebenfalls am Samstag ab 18 Uhr setzt die Warnung vor Frost ein. Laut DWD tritt leichter Frost um -1 °C auf, der noch bis zum Sonntag um 10 Uhr anhalten soll. Der Wetterdienst weist auf mögliche Frostschäden hin und empfiehlt daher, ggf. notwendige Frostschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das kann z.B. das Abdrehen und Leeren von Wasserleitungen im Außenbereich betreffen.
Auch vor leichtem Schneefall warnt der DWD, denn er kann mit Glätte und Sichtbehinderungen verbunden sein. Schneien sollen es im Kreis Unna laut Vorhersage am Sonntag von 6 bis 12 Uhr.
Es tritt demnach im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 4 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 8 cm erreicht. Verbreitet werde es glatt. Auch am Sonntagvormittag sollte daher das Verhalten im Straßenverkehr angepasst werden.
Gefrierender Regen und danach Glatteis
Eine amtliche Warnung vor markanter Glätte und damit Warnstufe 2 gilt am Sonntag von 10 bis 17 Uhr. Es besteht dann laut Vorhersage erhöhte Glättegefahr durch gefrierenden Regen.
Daraus folgt dann nicht schlicht Glätte, sondern es besteht nach dem DWD auch Gefahr durch Glatteis. Nicht notwendige Aufenthalte im Freien und Fahrten sollten dann sogar ganz vermieden werden, jedenfalls sei es dringend geboten, das Verhalten im Straßenverkehr anzupassen; Verzögerungen und Behinderungen sollten eingeplant werden.