Rund drei Monate nach dem Schwarzarbeit-Urteil bringen andere brisante Vorwürfe einen Werkstatt-Chef aus Oer-Erkenschwick erneut vor Gericht. Es geht um den Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und Geheimhaltungspflichten. Als Prozesstermin am Amtsgericht in Recklinghausen ist der 17. Dezember vorgesehen.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft wirft dem Werkstatt-Chef vor, einen Polizisten in einem privaten Handychat mehrfach überredet zu haben, für ihn am Dienstcomputer Halter- oder Einwohnerabfragen vorzunehmen.
Auch soll dem 42-Jährigen im Vorhinein ein Blitzer-Standort verraten worden sein
In dem jetzt terminierten Prozess am Schöffengericht Recklinghausen soll auch der mutmaßlich tippgebende Polizist auf der Anklagebank sitzen. Der Tatverdacht der illegalen Anfrage beziehungsweise Preisgabe von Geheimnissen soll im Anschluss an eine Auswertung des Handys des Polizisten in anderer Sache aufgekommen sein. Der Polizist soll angeblich inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden sein.
Für den Werkstatt-Chef wäre eine weitere Verurteilung hochbrisant, weil er nach wie vor alles auf die Karte „Bewährungschance“ setzt.
Wie berichtet, hatte ihn das Bochumer Landgericht am 10. September als führenden Verantwortlichen für systematisch verschleierte Schwarzarbeit in einer Sicherungsfirma mit einem Millionenschaden zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der Werkstatt-Chef hatte in diesem Prozess zwar Fehler eingeräumt („Ich habe große Scheiße gebaut“), die Hauptverantwortung aber zurückgewiesen und bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Das Schwarzarbeit-Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der 42-Jährige Revision eingelegt hat.
Widerruf von Bewährungsstrafe beantragt
Unabhängig davon hat die Staatsanwaltschaft aber inzwischen bereits beantragt, eine ältere, noch nicht erlassene Bewährungsstrafe gegen den Werkstatt-Chef zu widerrufen.
Dabei geht es um zwei Jahre Haft, die gegen den 42-Jährigen nach der gefilmten Schießerei vor seiner Oer-Erkenschwicker Werkstatt im Jahr 2017 verhängt worden waren. Und die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit Blick auf dessen unzweifelhafte Eingeständnisse in Sachen Schwarzarbeit wegen eines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen (unter anderem „sich straffrei führen“) doch noch verbüßt werden sollen.
Bemerkenswert ist auch: Die Verteidigung des Werkstatt-Chefs hatte in dem Schwarzarbeits-Komplex pauschal kritisiert, dass die Polizei vermeintlich „nicht objektiv“ gegen den 42-Jährigen ermittelt haben soll.
Nach den jetzt zu verhandelnden Vorwürfen soll der Werkstatt-Chef andersherum von Informationen eines Polizisten profitiert haben.