Unfall auf der A1 Wer zahlt für die Bergung? Was droht dem Fahrer? Ist Stau-Zeit Ruhezeit?

Nach dem Unfall auf der A1: Wer zahlt und was droht dem Fahrer?
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Ein Unfall hielt die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei insgesamt 16 Stunden lang auf den Beinen. Auf der A1 in Höhe Holzwickede war ein holländischer Gefahrguttransporter, der Natriumhydrogensulfit geladen hatte, auf die Seite gekippt.

Nach aktuellen Ermittlungen der zuständigen Polizei Dortmund hatte der Fahrer ein Stauende übersehen, das Auto einer Frau touchiert und war anschließend mit dem Lkw umgekippt. Bis tief in die Nacht räumten Spezialkräfte der Feuerwehr Schwerte die Unfallstelle.

Wer zahlt die Bergungsarbeiten?

Dass bei solch einem großen Einsatz wie dem auf der A1 jede Menge Kosten entstehen, ist offensichtlich. Besonders teuer wird es, wenn Spezialkräfte bei der Bergung mithelfen, weiß Bodo Temme. Er ist Sprecher des Bezirks Dortmund und Unna im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und kennt sich bei solchen Fragen aus.

„Die Kfz-Haftpflicht des Schädigers, also des Lkw-Fahrers, übernimmt alle Personen- und Sachschäden. Dazu zählen demnach Menschen und Verkehrsschilder oder auch Schäden an der Fahrbahn. Auch wenn es sich um ein holländischen Lkw handelt, wird nach deutschem Recht agiert“, erklärt er.

Ergo übernimmt die Haftpflicht des Unfallverursachers auch die Feuerwehr-Kosten. Zwar wurde bei dem Einsatz auf der A1 kein Feuer gelöscht, jedoch kann die Feuerwehr theoretisch sogar das Löschwasser in Rechnung stellen, erklärt Bodo Temme.

„Es kann sein, dass die Haftpflichtversicherung von Unfallverursachern Regress von ihnen fordert. Das könnte passieren, wenn der Fahrer ohne Führerschein oder unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen gefahren ist. In Deutschland ist der Betrag auf 5000 Euro gedeckelt, damit die Versicherung nicht die volle Schadenssumme verlangen kann.“

Für alle möglichen Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dann die Kasko-Versicherung auf. „Bei so einem Transporter für Gefahrengut kann das natürlich ziemlich teuer werden. Dem Fahrer könnte dann eine Kürzung der Leistungen drohen“, weiß der Versicherungsexperte. Wie das bei holländischen Versicherungen ist, weiß er jedoch nicht.

Zwei Einsatzkräfte der Polizei Unna betrachteten den umgekippten Gefahrguttransporter auf der A1 aus sicherer Entfernung per Kameradrohne.
Auch eine Drohe der Polizei Unna kam auf der A1 zum Einsatz. Damit observierten Einsatzkräfte die Unfallstelle aus sicherer Entfernung. © Hennes

Gibt es Entschädigung für Menschen, die mit dem Unfall gar nichts zu tun haben, aber wegen des Staus zum Beispiel Termine verpassen?

„Wer auf Grund von Stau seine Termine verpasst, hat in Deutschland kein Recht auf Ersatz“, stellt Bodo Temme klar. Bei solchen Schäden handelt es sich laut dem Experten um Vermögensschäden. „Der Staat hat festgelegt, dass Betroffene keinen Anspruch auf Ausgleich haben. Sonst kann ja jeder irgendetwas behaupten und eine Prüfung von Forderungen ist schließlich auch fast unmöglich“, so Temme.

Zählt Stau als Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Nein, auch wenn Lkw-Fahrer teilweise stundenlang im Stau stehen, zählt diese Zeit trotzdem zur Fahrzeit, sagt Bernhard Philipps vom Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. „Werden die Ruhepausen im Stau stehend überschritten, dann muss der Fahrer an der nächsten Raststätte oder Ausfahrt einen Parkplatz suchen und seine Pause dort umgehend nachholen, um die Lenkzeiten einzuhalten“, erklärt er.

Droht dem Fahrer eine Strafe?

Die Pressestelle der Polizei Dortmund, die für die den betroffenen Abschnitt der Autobahn A1 zuständig ist, erklärt in einer Pressemitteilung, dass der Fahrer des Gefahrguttransporters das Stauende wohl übersah. „Da es sich somit um den Unfallverursacher handelt, muss der Lkw-Fahrer mit einer Strafe rechnen. Welche das sein wird, muss erst noch in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geklärt werden“, heißt es auf Anfrage. Dieses laufende Ermittlungsverfahren wird wohl noch einige Monate andauern.

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