Laut Statistik des Landeszentrums Gesundheit NRW weist der Kreis Unna bei den Infektionskrankheiten Masern, Keuchhusten und Windpocken im Vergleich zu anderen Kreisen relativ hohe absolute Zahlen auf.
Wie viele Infektionsfälle gab es bislang 2024?
Bei den Masern sind dem Kreisgesundheitsamt bis zur 47. Kalenderwoche 20 Ansteckungen gemeldet worden. Vergleichbar große Kreise und kreisfreie Städte haben deutlich weniger Fälle: Im Kreis Recklinghausen sind es neun, in Bochum 13, in Münster zwei und im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Kreis Warendorf ist kein Fall registriert worden.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Masern-Infektionen im Kreis Unna ebenfalls angestiegen: Bis zur 47. Kalenderwoche gab es 2023 nur zwei bekannt gewordene Ansteckungen.
Die Masern breiten sich aktuell weltweit wieder aus; die WHO hatte die Krankheit eigentlich schon als besiegt eingestuft.
Die Infektionszahlen beim Keuchhusten sind größer: Bereits 247 Fälle sind bislang registriert worden, davon allein 33 in den vergangenen vier Wochen. Dagegen sind im Vorjahr gerade einmal 18 Fälle registriert worden.
Im einwohnermäßig etwas kleineren Bochum gab es 192 Fälle, ebenfalls ein extremer Anstieg im Vergleich zu 2023. Im wesentlich größeren Kreis Recklinghausen sind 182 Ansteckungen beim dortigen Gesundheitsamt aufgelaufen.
Während die Inzidenz auf 100.000 Einwohner NRW-weit beim Keuchhusten bei nur 3,12 Fällen liegt, beträgt sie im Kreis Unna 8,26 Fälle.
Bei den Windpocken sind bislang im Kreis Unna 116 Ansteckungen amtlich registriert; das ist eine Inzidenz von 2,75. Damit liegt der Kreis nur minimal über der landesweiten Inzidenz von 2,73. Hier gibt es beispielsweise im benachbarten Dortmund und im Kreis Soest relativ mehr Fälle.

Wie schätzt das Kreisgesundheitsamt die Zahlen ein?
„Bei den absoluten Fallzahlen im Kreis Unna gibt es unserer Meinung nach keine besorgniserregende Abweichung zu anderen Kommunen“, so Dr. Annika Roth, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. Gerade bei den aufgeführten Infektionskrankheiten komme es mitunter zu einer Ausbreitung innerhalb von Familien oder bei anderen haushaltsähnlichen Kontakten, sodass dann die absoluten Zahlen auch über denen anderer Kommunen liegen könnten.
Beratung bei Keuchhusten
- Informationen zum Keuchhusten und wie man sich schützen kann, gibt es unter www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe oder beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de.
- Das Gesundheitsamt des Kreises bietet eine telefonische Beratung unter Tel. (02303) 27-8 76 53 20 an.
Was wird bei Keuchhusten geraten?
In den ersten beiden Wochen nach Erkrankungsbeginn zeigen sich zunächst leichte Erkältungsbeschwerden wie Husten und Schnupfen, danach ist ein über vier bis sechs Wochen andauernder trockener Husten mit keuchendem Einziehen der Luft zu hören. Diesem Geräusch verdankt die Krankheit ihren Namen.
Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, für den gelten laut Kreisgesundheitsamt im Prinzip die durch Corona bekanntgewordenen Schutzmaßnahmen vor Infektionserkrankungen: Kontakte meiden, gründliches Händewaschen ggfs. Maske tragen und insbesondere Vorsicht bei Besuchen von Kita, Schule oder Altenheim.
„Bei Kindern mit typischen Symptomen sollte der Impfstatus überprüft und die Kinderärztin oder der Kinderarzt aufgesucht werden“, so Carina Ewens, Sachgebietsleitung für die Abteilung Infektionsschutz im Gesundheitsamt des Kreises Unna.
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfung sei die beste Möglichkeit, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Sie verringere das Risiko, überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden.
Experten der Charité aus Berlin vermuten hinter dem bundesweiten Anstieg der Fallzahlen, dass die Immunität in der Bevölkerung gegen Keuchhusten während der letzten Jahre wahrscheinlich zurückgegangen ist, sodass jetzt mehr Menschen zeitgleich erkranken.

Warum gibt es trotz Impfpflicht bei Masern noch relativ viele Infektionen?
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen.
Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind. Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet, einen Masernschutz nachzuweisen.
Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen galt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2022.
„Bei unseren Fällen handelte es sich um Personen, die nicht bzw. noch nicht in den Bereich der oben genannten Impflicht bzw. Nachweispflicht gemäß Masernschutzgesetz fielen. Für diesen Personenkreis galt keine Impflicht“, erläutert Dr. Annika Roth.
Welche Präventionsmaßnahmen in Kitas sind verbesserungswürdig?
Die Maßnahmen zur Verhütung von übertragbaren Krankheiten sind laut Kreisgesundheitsamt den Schulen und Kindergärten im Kreis Unna im März 2024 aktualisiert übermittelt worden.
Die Einrichtungen handeln demnach alle nach den Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz und verfügen über einen mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygieneplan.
Des Weiteren werden sowohl die Erziehungsberechtigten, bei Aufnahme der Kinder in der Einrichtung, als auch die Mitarbeiter darüber unterrichtet, wann ein Kind oder Mitarbeiter die Einrichtung bei welchen Krankheiten/Symptomen nicht besuchen darf.
Eltern sind verpflichtet, die Einrichtung über Erkrankungen des Kindes zu informieren. Die Einrichtungen benachrichtigen über ein Formular das Gesundheitsamt. Die Maßnahmen werden mit der Einrichtung sowie mit den Erziehungsberechtigten besprochen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Dr. Annika Roth: „Trotz aller getroffenen Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung können Infektionskrankheiten nicht generell verhindert werden.“