Videokameras am Haus - Was muss ich als Privatmann beachten?

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Videokameras am Haus - Was muss ich als Privatmann beachten?

rnVideoüberwachung an Privathäusern

Schutz vor Sachbeschädigung oder Einbrechern: Immer mehr Menschen setzen im privaten Bereich auf Videotechnik zur Überwachung ihres Hauses. Doch nicht alles ist erlaubt.

NRW

, 03.06.2019, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Laut der aktuellen Kriminalitätsstatistik für 2018 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen um fast ein Viertel (23,4 Prozent) auf 29.900 zurückgegangen und hat sich damit binnen zwei Jahren fast halbiert. Sie sank auf den niedrigsten Stand seit 1981. In vielen Fällen blieb es beim Versuch, ins Haus zu gelangen. Das führt die Polizei auch auf verbesserte Präventionsmaßnahmen der Bewohner zurück. Neben mechanischen Sicherungen und Alarmanlagen werden dazu häufig Videokameras installiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

? Wie ist die Rechtslage bei der Videoüberwachung?

Eigenheimbesitzer dürfen nur ihr eigenes Grundstück überwachen. Die Kameras dürfen nicht so ausgerichtet sein, dass der Besitz des Nachbarn mitaufgenommen wird. Gerade die Privatsphäre bedürfe eines besonderen Schutzes, heißt es in einer Broschüre der Landesdatenschutzbeauftragten (LDI) NRW. Auch gemeinsam genutzte Zufahrtswege oder Einfahrten dürfen nicht durch die Kameralinse erfasst werden.

? Warum ist das nicht erlaubt?
Wer Personen heimlich ohne deren Einwilligung filmt, verletzt deren Recht auf informelle Selbstbestimmung. Das ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, geschützt durch das Grundgesetz. Auch das Recht am eigenen Bild könnte durch diese ungenehmigten Aufnahmen betroffen sein. Der Betroffene kann sich notfalls vor Gericht gegen das unerlaubte Filmen wehren. Behördlich kann ein Bußgeld verhängt werden.

? Darf ich als Vermieter im Hausflur eine Kamera anbringen?

Vermieter und Mieter dürfen nicht ohne weiteres eine Videoüberwachung
im und um das Haus einsetzen. Gemeinschaftsflächen etwa gelten als geschützte Räume: Die Hauseingangstür, der Flur oder etwa der Aufzug dürfen daher nicht videoüberwacht werden. Ausnahmen gelten, wenn jemand das alleinige Hausrecht hat oder ein berechtigtes Überwachungsinteresse nachgewiesen werden kann. Letzteres wäre etwa der Fall, wenn es zum Beispiel in der Tiefgarage - eigentlich ein geschützter, überwachungsfreier Bereich - häufig zu Diebstählen oder Raubüberfällen kommt.

? Was sagen Datenschützer?

Mieter und Nachbarn fühlen sich zunehmend von Kameras belästigt, die Privatleute in ihrer Umgebung installiert hätten, heißt es von der Landesdatenschutzbeauftragten, Helga Block. Die LDI NRW als zuständige Aufsichtsbehörde hat in den Jahren 2017 und 2018 396 beziehungsweise 490 Eingaben unter dem Aktenzeichen 402 „Videoüberwachung in Wohnanlagen, Mietshäusern und privaten Grundstücken“ erhalten. Das teilte Behördensprecher Daniel Strunk auf Anfrage mit. Viele würden die gesetzlichen Vorgaben bei der Installation von Videokameras gar nicht kennen, sagt Strunk. „Jeder ist verpflichtet, selbst die Gesetze zu prüfen.“

? Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen der Städte oder Kreispolizeibehörden können beim Einsatz der richtigen Präventionsmaßnahmen helfen. Das Landeskriminalamt (LKA) NRW bietet auf seinen Internetseiten Adressenlisten von Fachbetrieben an, die Einbruchmeldeanlagen fachgerecht installieren. Die Polizei warnt davor, lediglich Attrappen von Kameras anzubringen. Diese würden von geübten Einbrechern schnell erkannt. Wichtig ist bei vernetzten Kameras, die man per App und Smartphone einsehen kann, dass sie vor Hackerangriffen geschützt sind. Die Stiftung Warentest hat vor einiger Zeit Modelle unter anderem auf ihre Sicherheit getestet.