An der Treppe stehen beim Landgericht die Wörter: «Justizzentrum Bochum» in Stein gemeißelt.

Ein 33-Jähriger, gegen den Vorwürfe der Vergewaltigung vorlagen, wurde vom Landgericht Bochum freigesprochen. © picture alliance / Guido Kirchner/dpa

Vergewaltigungs-Vorwurf: 33-Jähriger freigesprochen – und doch bestraft

rnLandgericht Bochum

Ein Mann aus Herne soll seine trennungswillige Frau vergewaltigt haben. Anders als die Staatsanwaltschaft zweifelten die Bochumer Richtern am Ende jedoch an der Tat.

von Werner von Braunschweig

Bochum/ Herne

, 26.07.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ein 33-jähriger Verkäufer ist am Bochumer Landgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ehefrau freigesprochen worden. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die beide drei Jahre und neun Monate Haft für den 33-Jährigen beantragt hatten, waren die Richter der 7. Strafkammer nicht sicher davon überzeugt, dass es ein solches Gewaltverbrechen gegeben hat.

Ganz ohne Strafe kam der Mann aus Herne am Ende aber auch nicht davon. Wegen Bedrohung und Körperverletzung verhängten die Bochumer Richter gegen den Verkäufer eine Geldstrafe in Höhe von 8.800 Euro (160 Tagessätze).

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten ursprünglich wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt. Und sich dabei auf mehrere von der Ehefrau zur Strafanzeige gebrachte mutmaßliche Wut- und Gewaltausraster ihres Mannes zwischen 2020 und 2021 bezogen.

Die schwerwiegendste Anschuldigung war eine angebliche Vergewaltigung. Als der Angeklagte eines Abends seine Frau schlafend auf der Couch angetroffen haben soll, soll der 33-Jährige - über die „Schlafpause“ angeblich massiv verärgert - seine Frau vergewaltigt haben.

Nach der Beweisaufnahme überwogen bei den Richtern jedoch viele Zweifel. Das bezog sich scheinbar auch auf den anfangs noch mitangeklagten Vorwurf, dass der Herner seiner trennungswilligen Frau aus Verärgerung ihre Haare raspelkurz abrasiert haben soll.

Am 14. Juni 2021 war es laut Anklage zu einem letzten Zwischenfall gekommen. Der Angeklagte soll seiner Ehefrau eine Messerspitze gegen den Bauch gehalten und ihr gedroht haben, sie und sich selbst umzubringen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können gegen das Urteil noch Revision einlegen.