Für den Rettungsdienst gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regeln. Dagegen hat die Björn-Steiger-Stiftung Verfassungsbeschwerde erhoben: Es könne nicht sein, dass zum Beispiel bei Lungenembolie in dem einen Landkreis bereits im Rettungswagen geholfen werden könne, im anderen Landkreis aber nicht.
Die Steiger-Stiftung bemängelt auch, dass es in Städten und auf dem Land unterschiedlich lange Hilfsfristen gibt, sich also die Dauer unterscheidet, bis die ersten Rettungskräfte am Einsatzort erscheinen sollen.
Mobile Retter bleiben meistens in Hilfsfrist
Kreisbrandmeister Martin Weber hält die Forderung, ein flächendeckend einheitliches Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards einzuführen, „aus Sicht der Praktiker vor Ort wünschenswert“. Diese Entscheidung müsse allerdings der Gesetzgeber selbst treffen.
Im Kreis Unna seien Hilfsfristen im Rettungsdienstbedarfsplan eindeutig geregelt. Demnach gelten acht Minuten in „hochverdichteten Bereichen“, vor allem also in der Stadt, und zwölf Minuten im ländlichen Bereich.
Dies entspricht laut Weber der Empfehlung des Städte- und Landkreistages, da die Hilfsfristen in Nordrhein-Westfalen nicht im Rettungsgesetz des Landes vorgegeben seien.
Ob die Hilfsfrist eingehalten werden konnte, bemisst sich nicht ausschließlich danach, ob ein Rettungswagen oder Notarzt am Ort des Unfalls oder Krankheitsfalls eintrifft. Mobile Retter unterstützen die Nothilfe.

Über die sogenannte Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung können dazu ausgebildete Personen zu einem Einsatzort dirigiert werden, wenn absehbar ist, dass sie ihn schneller als Rettungswagen oder Notarzt erreichen werden.
Die Mobilen Retter Kreis Unna gibt es seit Oktober 2016. Mittlerweile sind 603 Retter registriert, die sämtlich aus der medizinischen Einsatzwelt stammen, also etwa Krankenschwester, Feuerwehrmann, Apothekerin oder Arzt sind. Die durchschnittliche Eintreffzeit liegt bei 4:44 Minuten (Stand: Januar 2025).
Auch bei der Ausstattung der Rettungswagen, Notdienstwagen und Krankentransportwagen sieht Martin Weber den Kreis Unna auf einem ausreichenden Niveau: „Unsere Rettungsmittel sind gemäß dem Stand der Technik und der gültigen DIN-Normen ausgestattet“, sagt der Kreisbrandmeister.
Darüber hinaus verfüge man im Kreis über weitere Einsatzmittel, die durch die Ärztliche Leitung definiert wurden, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten.
Kompetenzen von Rettungssanitätern unterschiedlich
Die Björn-Steiger-Stiftung kritisiert in ihrer Verfassungsbeschwerde auch, dass von Region zu Region den Rettungssanitätern unterschiedliche Kompetenzen übertragen werden; da kann es zum Beispiel um die Legung eines Schlauches für die Zufuhr von Adrenalin gehen, die grundsätzlich ärztlichem Personal vorbehalten ist. Auch diese Übertragung von Aufgaben ist, natürlich nur nach entsprechender Ausbildung, dem Ärztlichen Leiter vorbehalten.
Martin Weber wünscht sich, dass im ersten Schritt zumindest auf Landesebene „eine größere Harmonisierung“ beim Rettungsdienst erreicht werden könnte. „Wichtig ist, dass man realistische Ziele angeht.“
Insofern seien die Retter gespannt auf November 2025. Für diesen Zeitpunkt ist das neue Rettungsgesetz NRW angekündigt: Darin sollen weitere Angelegenheiten der Rettungsdienste landesweit vereinheitlicht werden.