Nach Urteil gegen „pornosüchtigen“ Ex-Pfarrer aus Recklinghausen Kirchenrechtliche Untersuchung folgt

„Pornosüchtiger“ Ex-Pfarrer muss sich weiterer Untersuchung stellen
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Nach dem Strafurteil ist vor dem Kirchenprozess: Mit der Verurteilung eines Ex-Pfarrers einer Kirchengemeinde in Recklinghausen wegen Besitzes von Kinderpornodateien ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Arbeitgeber des Mannes kündigte unverzüglich weitere kirchenrechtliche Untersuchungen an. Die endgültige Entscheidung falle in der obersten kirchlichen Instanz, hieß es.

Nachdem die Kirche im November 2022 von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Pfarrer erfahren hatte, hatte der Bischof ihn aus dem Dienst genommen und ihm die Ausübung aller Tätigkeiten untersagt. „Diese Suspendierung bleibt bis zum Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchungen bestehen“, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitgebers.

Im Anschluss an das Urteil des Schöffengerichts in Recklinghausen am 9. Dezember, das gegen den Angeklagten 15 Monate Haft auf Bewährung wegen des Besitzes von mehr als 2500 kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos verhängt hat, will man aufseiten der Kirche nun das kirchenrechtliche Disziplinarverfahren forcieren.

Das Ergebnis werde sodann an die zuständige Zentralbehörde übermittelt – dort falle letztlich das endgültige Urteil.

Kirchenrechtlich vorgesehen seien „in solchen Fällen“ verschiedene Strafen, bis hin zur Entlassung.

Der Ex-Pfarrer und seine Verteidiger hatten sich bereits im Prozess am Schöffengericht Recklinghausen keinen Illusionen hingegeben. „Er wird seinen Beruf nicht mehr ausüben können. Bei einer solchen Verurteilung ist das das Ende“, hatte sich einer seiner Verteidiger festgelegt.

Und da der suspendierte Geistliche weiter jeden Monat 3000 Euro netto Gehalt ausbezahlt bekommen habe, rechne er im Falle einer Entlassung auch mit einer „Rückforderung in erheblichem Umfang“, hieß es weiter.

Auch der Ex-Pfarrer selbst hatte durchblicken lassen, dass er mit keiner anderen Entscheidung rechnet als mit seinem endgültigen Rauswurf.

Befragt nach seinen Zielen, hatte er den Abschluss eines zwischenzeitlich von ihm begonnenen, postgradualen Studiums genannt.

Und wie geht es weiter mit dem Strafurteil? Das Urteil des Schöffengerichts ist rechtskräftig, weil neben dem Angeklagten auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch im Saal einen Verzicht auf Einlegung eines Rechtsmittels protokollieren lassen hat.

Weil ohnehin unanfechtbar, kann das Gericht nun anderes als sonst ein Urteil in abgekürzter Form zu Papier bringen.

Der Ex-Pfarrer hatte im Prozess öffentlich eingeräumt, „exzessiv pornosüchtig“ gewesen zu sein. Mit Blick auf den dargestellten schweren Kindesmissbrauch auf den bei ihm Dateien hatte er erklärt: „Mir ist klar, dass ich Leid verursacht habe. Ich möchte aber auch klarstellen, dass ich nie selbst übergriffig geworden bin.“