Am Dortmunder Schwurgericht ist der Prozess gegen eine 72-jährige Rentnerin aus Kamen zu Ende gegangen, die ihrem Mann Rattengift in den Spinat getan haben soll. Die Tat hatte sich im Juni 2023 ereignet. Damals soll die Beschuldigte ihren Mann aufgefordert haben: „Jetzt friss endlich!“
Der 74-Jährige hatte jedoch nur kurz seine Zungenspitze in das Gemüse gehalten und sofort gemerkt, dass der Spinat sehr bitter schmeckte. Ihm sei das Verhalten seiner Frau ohnehin schon merkwürdig vorgekommen, hatte der Zeuge vor Gericht gesagt. „Normalerweise kocht sie ja gar nicht.“
Gemüse war bitter
Bei der späteren Untersuchung des Spinats stellte sich heraus, dass dieser mit acht Pads Rattengift vermischt worden war. Tödlich war die Dosis aber wohl nicht. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, dass man schon zehn Tage hintereinander von dem Gift hätte essen müssen, um ernsthafte Probleme zu bekommen.

„Das hat mich auch überrascht“, bekannte Staatsanwältin Maribel Andersson in ihrem Plädoyer. „Ich hätte gedacht, dass man beim Verzehr von Rattengift sofort tot umfällt.“
Staatsanwältin überrascht
Die Beschuldigte ist seit ihrer Festnahme mehrmals intensiv untersucht worden. Aktuell wird sie in Lippstadt in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Die Ärzte sind davon überzeugt, dass sie an Demenz und einer Schädigung der Hirnsubstanz leidet. Schuldfähig sei sie zur Tatzeit daher nicht gewesen.
Das Gericht musste jedoch die Frage prüfen, ob die 72-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb für unbestimmte Zeit in der Klinik bleiben muss. Am Ende waren sich alle Beteiligten einig: „Diese Frau ist nicht gefährlich.“
Schuldunfähig bei der Tat
Staatsanwältin Andersson sagte in ihrem Plädoyer: „Die Unterbringung in einer hochgesicherten Klinik ist in diesem Fall nicht erforderlich.“ Zu keiner Zeit habe die Kamenerin seit ihrer Festnahme aggressives Verhalten gezeigt. Weder gegen andere noch gegen sich selbst.
Dieser Ansicht schloss sich auch das Gericht an. Die Seniorin wurde wegen erwiesener Schuldunfähigkeit freigesprochen. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde nicht angeordnet.
Aus Sicht eines Sachverständigen ist die 72-Jährige am besten in einem Seniorenheim aufgehoben. Eine Rückkehr in den Kreis ihrer Familie sieht der Experte eher kritisch. Aktuell läuft daher die Suche nach einem Heimplatz. Eine Betreuung wurde beantragt.