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Urteil gegen 15-jährigen rechtsextremen Gefährder und Bombenbauer steht noch aus
Landgericht Dortmund
Ein Schüler soll ein Attentat auf Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens geplant haben. Das Urteil gegen den mutmaßlich rechtsextremen Gefährder und Bombenbauer lässt auf sich warten.
Im Prozess gegen einen 15-jährigen Schüler aus Oer-Erkenschwick, der unter anderem im Internet zu einem blutigen Attentat auf eine Synagoge oder eine Moschee angestachelt haben soll, fällt das Urteil am Dortmunder Landgericht frühestens im September. Der Prozess war am 29. April gestartet und findet wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Staatanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, sich bis zum Februar 2020 insgesamt 36 Kilo Feuerwerkskörper sowie weitere Chemikalien verschafft und daraus einen großen Sprengkörper gebastelt zu haben.
Schüler wollte Anschlägen in Halle und Christchurch nacheifern
Laut Anklage wollte der Schüler damit und mit weiteren noch zu bauenden Sprengvorrichtungen den rechtsterroristischen, tödlichen Anschlägen in Halle (Sachsen-Anhalt) und Christchurch (Neuseeland) nacheifern und ein Attentat auf Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens begehen.
Außerdem soll der 15-Jährige in einem WhatsApp-Chat einen Bekannten zu einem Messer-Anschlag mit möglichst vielen Toten aufgefordert haben. Die Anklage lautet mit Blick darauf auf versuchte Anstiftung zum Mord.
Der Angeklagte hat die äußeren Umstände der Vorwürfe zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger Jens Tuschhoff (Oer-Erkenschwick) eingeräumt. Wie bekannt wurde, sind im weiteren Verlauf vor der 31. Strafkammer nun unter anderem noch Zeugenvernehmungen von Polizeibeamten sowie die Erstattung eines Gutachtens vorgesehen. Zusätzliche Verhandlungstermine sind bis in den September hinein festgelegt worden.