Ordnungsamt und Polizei gehen im Rahmen der Ordnungspartnerschaften bei Corona-Verstößen seit einem Jahr verstärkt gemeinsam vor. In Sachen Ausgangssperre gab es am Montag in Holzwickede nichts, das auf einen Verstoß hindeuten würde.

© Udo Hennes

Unsicherheiten bei der Ausgangssperre: „Zu zweit muss ich den Hund nicht ausführen“

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Nach dem ersten Abend mit Ausgangssperre gibt es unter den Holzwickedern offenbar noch einige Unsicherheiten. Ordnungsamt und Polizei gehen gemeinsam gegen Verstöße vor und klären im Zweifel auf.

Holzwickede

, 20.04.2021, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Ausgangssperre, die seit Montagabend in Holzwickede und im gesamten Kreisgebiet in Kraft getreten ist, ist ein gravierender Einschnitt: Um über die pandemische Entwicklung mehr Kontrolle zu bekommen, darf nach 21 Uhr niemand mehr vor die Tür. In dringenden Fällen, etwa um Grundbedürfnisse eines Haustiers zu befriedigen oder den Lebenspartner zu besuchen, gelten teilweise Ausnahmen.

Um potenzielle Verstöße ahnden zu können, arbeiten Polizei und Ordnungsamt - wie bereits in der gesamten Pandemiezeit - eng miteinander. Das Fazit vom Montag: In Holzwickede war es ab 21 Uhr sehr ruhig. Sowohl der Polizei als auch dem Ordnungsamt ist nichts unter die Augen gekommen, was in irgendeiner Weise auf einen Verstoß gegen die Ausgangssperre hindeuten würde.

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Die Kompetenz für Kontrollen liegt zwar eindeutig beim Holzwickeder Ordnungsamt. Die Polizei ist aber jeden Abend mit Streifenwagen auf dem gesamten Kreisgebiet unterwegs, fährt in regelmäßigen Abständen auch durch die Gemeinde Holzwickede.

Ausgangssperre: In Holzwickede war es am Montagabend ruhig

Für das Ordnungsamt gab es am Montagabend schlichtweg nichts zu tun. Das hat eine Nachfrage am Dienstag ergeben. Wie der stellvertretende Behördenleiter Torsten Doennges erklärte, gab es keine entsprechende Meldung, auf die man hätte reagieren müssen.

Mehr zu tun hatte das Holzwickeder Ordnungsamt hingegen im Vorfeld: So gab es einige Anfragen bezüglich der geltenden Regeln, die Doennges und seine Kollegen erreicht haben Demnach gab es unter den Holzwickedern Unsicherheiten bezüglich der Ausnahmeregeln.

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„Das Interessante ist, dass die Thematik ums Hundeausführen sehr hochgehangen wird“, sagte Doennges. Zum Beispiel hatte sich ein Paar erkundigt, ob es nach 21 Uhr gemeinsam mit dem Vierbeiner vor die Tür gehen könnte. Der stellvertretende Ordnungsamtsleiter verweist auf die Verhältnismäßigkeit, stellt in diesem Fall in Frage, ob der Hund der wirkliche Anlass fürs Ausgehen gewesen sein muss. Gemäß der geltenden Regeln ist er sich jedenfalls sicher: „Zu zweit muss ich den Hund nicht ausführen.“

Allgemein gilt wie bisher in der Pandemie: Wer bei einem Verstoß erwischt wird und Einsicht zeigt, der hat gute Chancen auf eine Ermahnung, muss noch nicht zwangsläufig die als Bußgeld festgelegten 250 Euro bezahlen: „Wir sind da nicht päpstlicher als der Papst“, betonte Doennges, „wir werden aber noch öfters unterwegs sein.“