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Unnaer spielt mit der Angst vor einem Terroranschlag
Makaberer Scherz
Mit der Angst dreier Frauen spielte ein 23 Jahre alter Mann aus Unna. Der südländisch aussehende Mann warnte vor einem Terrorakt. Der war allerdings eine reine Erfindung.
Viele Menschen beschleicht seit Jahren ein ungutes Gefühl, wenn sie gemeinsam mit vielen Menschen an einem Ort sind. Terroranschläge wie der beim Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 haben Spuren hinterlassen. Ausgerechnet diesen Umstand nutzte ein 23 Jahre alter Mann in Unna aus. Er warnte vor einem bevorstehenden Anschlag – ein makaberer Scherz mit Folgen.
Es ist der 24. April dieses Jahres. Der 23-Jährige mit südländischem Aussehen trifft auf dem Weg in die Unnaer City drei Frauen. Er spricht sie an und warnt sie davor, weiter zu gehen. Es werde einen Anschlag geben. Die Frauen werden nervös. Auch die kurz darauf von dem Mann nachgeschobene Erklärung, dass er nur einen Scherz gemacht habe, kann die Angesprochenen nicht beruhigen. Sie beschließen, die Polizei zu alarmieren.
Anzeige wegen Störung öffentlichen Friedens
Das zog eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat und einen damit verbundenen Prozess im Amtsgericht Unna nach sich. Der Angeklagte gab in der Verhandlung zu, im April von einem Anschlag gesprochen zu haben. Er habe nur sehen wollen, wie die Frauen reagieren. „Ich hätte niemals damit gerechnet, dass es soweit kommt“, erklärte der Unnaer.
Eine der Frauen von damals erklärte im Zeugenstand, dass sie mit den anderen überlegt hatte, ob etwas an der Aussage des Mannes dran sein könnte. Schließlich hätten sie den Vorfall aber der Polizei gemeldet. Denn: „Wenn tatsächlich etwas passiert wäre und wir vorher davon gewusst hätten, hätten wir uns schuldig gefühlt.“
300 Euro Geldstrafe
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft davon ausging, dass sich der Angeklagte wegen Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hatte, bezweifelte der Verteidiger des 23-Jährigen, dass das Verhalten seines Mandanten überhaupt geeignet war, um den Straftatbestand zu erfüllen. Schließlich hätte dieser ja zeitnah erklärt, dass es nur eine scherzhaft gemeinte Äußerung gewesen sei. Er forderte einen Freispruch.
Der Richter sah die Äußerung durchaus als geeignet an, Menschen in Angst zu versetzen. In seiner Urteilsbegründung verwies er darauf, dass die Frauen ja sogar die Polizei gerufen hätten – ein Zeichen für echte Sorgen und Ängste. 300 Euro Geldstrafe verhängte das Gericht gegen den nicht vorbestraften Mann.
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Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
