„Unna braucht Eis“ fordert Informationen nun auf juristischem Weg ein

© UDO HENNES

„Unna braucht Eis“ fordert Informationen nun auf juristischem Weg ein

rnAntrag nach Informationsfreiheitsgesetz

Während ein unabhängiges Architekturbüro die Investitionskosten für die Eissporthalle ermittelt, versucht der Verein „Unna braucht Eis“ nun auch mit rechtlichen Mitteln, an weitere Dokumente über den Zustand der Halle zu gelangen.

Unna

, 09.08.2018, 13:04 Uhr / Lesedauer: 1 min

Der Verein „Unna braucht Eis“ geht auf Konfrontationskurs zur Stadtverwaltung und den Wirtschaftsbetrieben Unna (WBU). Da man „auch auf wiederholte Bitte“ verschiedene Dokumente, die die Eissporthalle Unna betreffen, nicht erhalten habe, habe man nun einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, teilt der Verein in einer Mitteilung mit.

Konkret betrifft der Antrag unter anderem ein Architektengutachten aus dem Jahr 2014 sowie die Inventarliste der Eishalle. „Uns wurden Unterstützung und Transparenz zugesagt. Da ist es für mich unverständlich, warum man sich im Rathaus so schwer damit tut, uns diese grundlegenden Informationen zu geben.“, so Ingo Malak, Jurist und Gründungsmitglied der Bürgerinitiative. Er sei von der Informationspolitik insbesondere der WBU enttäuscht. Mit dem offiziellen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wolle er die offiziellen Stellen „dazu zwingen, alle relevanten Unterlagen offenzulegen“.

Stadt bestätigt Eingang des Antrags

Malak gibt sich laut der Mitteilung des Vereins kämpferisch: „Uns ist an einer Eskalation nicht gelegen, aber natürlich scheuen wir auch nicht davor zurück, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um an die für uns wichtigen Informationen zu gelangen.“

Stadtverwaltungssprecher Oliver Böer bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den Eingang des Antrags. „Dieser wird von uns jetzt bearbeitet“, so Böer, der betonte, dass das erst vor wenigen Wochen stattgefundene Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, der WBU, dem Architekturbüro und dem Verein „Unna braucht Eis“ im Nachgang von beiden Seiten positiv bewertet worden sei.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll Bürgern den freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewährleisten.

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