U-Ausschuss zur Rahmede-Brücke wird eingesetzt „Brückendesaster und Infrastrukturstau“

U-Ausschuss zur Rahmede-Brücke wird eingesetzt: „Brückendesaster und Infrastrukturstau“
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Der nordrhein-westfälische Landtag will heute einen Untersuchungsausschuss zur Vollsperrung der maroden A45-Talbrücke Rahmede einsetzen. Dem Plenum liegt ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP vor. Das notwendige Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses überschreiten die beiden Fraktionen bei Weitem.

Der Ausschuss „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ soll sich auch insgesamt mit der Brückeninfrastruktur in NRW befassen. Der Untersuchungszeitraum beginnt 2017 mit dem Amtsantritt der damaligen CDU/FDP-Regierung, in der der heutige Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) Verkehrsminister war. Die CDU hatte die Begrenzung des Untersuchungszeitraums auf die Amtszeit der CDU-geführten Regierungen kritisiert. Der Ausschuss soll auch die Rolle Wüsts genauer unter die Lupe nehmen.

Die Talbrücke Rahmede an der deutschlandweit wichtigen Autobahn 45 war im Dezember 2021 vollständig gesperrt worden, die zentrale „Sauerlandlinie“ (Frankfurt-Dortmund) ist damit unterbrochen. Seitdem belastet ein enormes Verkehrschaos die umliegende Region. Am 7. Mai soll die Brücke gesprengt werden.

Themen der Aktuellen Stunde

In einer Aktuellen Stunde (10.00) auf Antrag der SPD debattieren die Abgeordneten über Kinderarmut. Dabei geht es um eine Forderung des NRW-Grünen-Chefs Tim Achtermeyer, das Land solle bei der Finanzierung des Mittagessens in Kitas und Schulen einen Inflationsausgleich zahlen.

Der Landtag befasst sich zudem mit der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen. In einem Antrag pochen CDU und Grüne darauf, die Reform wie geplant fortzusetzen. Die NRW-Landesregierung solle darauf hinwirken, dass die Reformpläne vom Bund und aus NRW ineinandergreifen.

Hintergrund ist ein Streit zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seinem NRW-Kollegen Karl-Josef Laumann (CDU), bei dem sich die Wogen inzwischen aber geglättet haben. Nach Laumanns Darstellung hat das Bundesministerium inzwischen einen gewaltigen Schritt auf die Länder zugemacht und insbesondere auch auf NRW.

Am Abend will der Landtag zudem ein Gesetz verabschieden, nach dem Grundstückseigentümer in NRW künftig deutlich länger als bisher für Erschließungsbeiträge für fertiggestellte Straßen und andere Infrastruktur herangezogen werden können. Das Gesetz sieht vor, die Verjährungsfrist, innerhalb derer Eigentümer noch zu Kostenbeteiligungen herangezogen werden können, von zehn auf zwanzig Jahre zu verdoppeln.

dpa

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